Das OLG Düsseldorf hat eine einstweilige Verfügung gegen den Usenet-Provider „United-Newsserver“ aufgehoben. Nach Ansicht des OLG Düsseldorf haftet der Provider nicht für die Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden.
Nachdem der beklagte Provider eine Abmahnung des klagenden Musikunternehmens abgewiesen hatte, beantragte der Kläger eine einstweilige Verfügung gegen United-Newsserver. Das LG Düsseldorf gab diesem Antrag statt. Es begründete seine Entscheidung damit, dass eine Überwachung durch den Provider und der Einsatz von Filtersoftware zum Schutz urheberrechtlich geschützter Werke zumutbar seien. Dies ist besonders dann anzunehmen, wenn der Beklagte vorher auf die rechtswidrigen Dateien hingewiesen wurde. Das OLG Düsseldorf sah die Sache im darauf folgenden Berufungsverfahren jedoch anders und hob das Urteil aus erster Instanz auf. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, jedoch ist das Urteil vom 15.01.2008 (Az: I-20 U 95/07) rechtskräftig.
Ähnlich hatte auch das Landgericht München I entschieden. Auch dieses sprach sich in seinem Urteil (7 O 3950/07) für United-Newsserver aus. Der Kläger war hier übrigens das gleiche Musikunternehmen wie im Falle des OLG Düsseldorf. Das Landgericht München I begründete seine damalige Entscheidung wie folgt:
„Der Antragsgegnerin ist es nicht zuzumuten, den Datenverkehr händisch zu überprüfen bzw. ihren Usenetserver ganz abzuschalten, denn derart drastische Maßnahmen wären nur dann verhältnismäßig, wenn alle bzw. ein Großteil der im Usenet vorhandenen Inhalte rechtswidrig wären“
Weiterhin bekräftigt das Landgericht seine damalige Entscheidung damit, dass selbst eine Schließung der Server von United-Newsserver nicht dazu führen würde, dass die betreffenden Dateien aus dem Usenet verschwinden würden, sondern weiterhin über andere Provider zugänglich blieben.
Fazit:
Es ist anzunehmen, dass die Urteilsbegründung ähnlich dem des LG München I aussehen könnte. Auch dieses sah schließlich keine Haftung von United-Newsserver vor.
Autor: Christian Hense
Rechtsberatung Haftung für Inhalte: Rechtsanwalt Sören Siebert
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.