Das Lehrerbewertungsportal „spickmich.de“ hat erneut einen Sieg vor Gericht errungen. Eine Lehrerin hatte vor dem Landgericht Duisburg geklagt, weil Sie sich durch eine Bewertung auf der Website in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlte.
Das Gericht wies die Klage ab und sah die Bewertung vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Nur bei unsachlicher Schmähkritik und Beleidigungen hätte die Lehrerin ggf. einen Anspruch auf Löschung gehabt.
In den vergangenen Monaten war es bereits zu ähnlichen Auseinandersetzungen um „spickmich.de“ gekommen. So hatte eine Lehrerin vor dem LG Köln gegen die Seitenbetreiber geklagt, unterlag jedoch ebenfalls. In diesem Fall will die Lehrerin die Sache jedoch bis zum Bundesgerichtshof bzw. bis zum Bundesverfassungsgericht bringen.
Fazit:
Niemand sieht es gern, wenn er öffentlich negativ dargestellt und bewertet wird. Deshalb werden die rechtlichen Auseinandersetzungen um spickmich.de und vergleichbare Bewertungsportale auch in Zukunft weiter gehen.
Existenzgründer, Selbstständige und Freiberufler! Haben Sie die ewigen Mühen und Fehler beim "Word Copy&Paste" Rechnung schreiben satt? Scheuen Sie die Kosten und die unnötigen Funktionen einer teuren Rechnungssoftware?
» Dann schreiben Sie Rechnungen. Einfach, Finanzamt sicher, online!
KEINE CHANCE FÜR ABMAHNER!
Anwaltswissen im Dreierpack
Die eRecht24 Praxisratgeber "Die rechtssichere Website", "Die Abmahnung im Internet" und "Existenzgründung im Internet" von Rechtsanwalt Sören Siebert jetzt zum Vorzugspreis für nur 19,80 € (inkl. 19% USt.)