Ein Vertreter des Software-Konzern Microsoft hat in einem Interview mit einem US-Magazin abermals schwere Vorwürfe gegen Open-Source basierte Anwendungen erhoben. Erstmals wurden dabei genaue Zahlen genannt. Microsoft sieht in insgesamt 235 Fällen eigene Patente verletzt. Im Einzelnen verteilen sich die Verletzungen der gewerblichen Schutzrechte in 42 Fällen auf den Linux-Kernel, bei grafischen Benutzeroberflächen sieht der Konzern 65 Verstöße, die Büro-Software OpenOffice.org missachte in 45 Fällen bestehende Patente. Die 83 restlichen Patentverletzungen werden allgemein 83 weiteren Open-Source-Anwendungen zugeschrieben. Bislang will Microsoft nach Aussagen ihres Vertreters allerdings auf rechtliche Schritte verzichten.
Wie Experten vermuten, geht es mit dieser neuerlichen Bekanntmachung darum, mehr Betriebsfirmen von Linux zum Eingeständnis von Verletzungen des Patentrechts zu bewegen. Dadurch sollen diese zu einer engeren Kooperation mit Microsoft genötigt werden. Der Linux-Verband hat inzwischen auf die Vorwürfe reagiert und diese als durchschaubares rhetorisches Manöver klassifiziert. Insbesondere wurde dabei kritisiert, dass Microsoft jeden Nachweis im Einzelfall schuldig bliebe und nur mit allgemeinen Äußerungen operiere.
Der Verband wies daraufhin, dass sich viele Unternehmen gegen solche Vorwürfe und die mögliche Verletzung von Patenten rechtlich abgesichert hätten. Eine mögliche Geltendmachung gegenüber den Unternehmen oder auch den Endkunden life nach Ansicht des Verbandes demnach ins Leere.
Fazit:
Die neuerlichen Feststellungen von Microsoft enthalten kaum neue Erkenntnisse. Solange der Software-Konzern die angeblichen Patentverletzungen nicht im Einzelfall benennt, werden die Ankündigungen keine große Resonanz finden. Die angesprochenen Entwickler und Unternehmen haben bereits in der Vergangenheit auf derartige Vorwürfe reagiert. So wurde beispielsweise in der dritten Überarbeitung der aktuellen GPL (General Public Licence) die so genannte "Lex Novell" eingebaut. Danach können Inhalte nur unter eine GPL gestellt werden, wenn eine Freistellung von eventuellen Patentansprüchen erfolgt.
Autor: Philipp Otto
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