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Online-Dienst Xbox Live sperrt modifizierte Geräte aus

Das Microsoft Xbox-360-Team hat aktuell in seinem Blog darauf hingewiesen, dass die Nutzungsbedingungen für die Konsolen den Ausschluss beim Einsatz von modifizierten Geräten vorsieht. Nutzer und Besitzer von gehackten Xbox-360-Konsolen müssen damit rechnen, dass sie bei Entdeckung aus dem Netzwerk-Spiel gesperrt werden.

Wird der Nutzer beim Einsatz einer modifizierten Konsole entdeckt, erscheint folgende Fehlermeldung: "This console has been banned for violations of the Terms of Use. To protect the Xbox Live service and its members, Microsoft does not provide details about console bans. There is no recourse for Terms of Use violations. This test indicates the type of Network address Translation (NAT) that your router or gateway is using. Devices that perform strict or moderate NAT can limit the ability of gamers to find each other, participate in sessions, or hear each other on Xbox Live. You will not receive a result fpr this test if you are unable to sign in to Xbox Live. If you do not receive a result, test your connection to Xbox Live. If your router or gateway is using a moderate or strict NAT, replace it with an Xbox."

Die Sperrung betrifft jedoch nur die entsprechende Konsole und nicht das angelegte Nutzerkonto. Nach dem Erwerb einer neuen, nicht modifizierten Konsole, kann der Nutzer wieder auf sein Nutzerkonto zugreifen. Die Modifizierung mit einer größeren Festplatte ist von der Regelung aller Voraussicht nach nicht betroffen. Die Maßnahme zielt insbesondere auf Hacker und so genannte Cheater (Cheat = Betrug oder Schwindel). Modifizierte Spielkonsolen können zum Abspielen von Raubkopien der Xbox-Software eingesetzt werden.

Fazit:
Der abermalige Hinweis auf die Nutzungsbedingungen für die Teilnahme an Xbox Live soll in erster Linie abschreckende Wirkung für die gezielte Umgehung durch den Einsatz von gefälschter Software haben. Allerdings ist es beispielsweise für Käufer von gebrauchten Konsolen bei eBay nicht auf den ersten Blick zu erkennen, ob das Gerät modifiziert wurde oder nicht.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Hardware und
Software: Rechtsanwalt Sören Siebert


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