Vor ein paar Monaten berichteten wir von der von Amazon vorgenommenen Löschung des George Orwell-eBooks „1984“ von den Kindle-Geräten der Nutzer, da das eBook unautorisiert zum Download angeboten wurde. Ein amerikanischer Schüler, der das Buch zu schulischen Zwecken mit Anmerkungen versehen hatte, hatte in der Folge keine Möglichkeit mehr, auf ebenjene Notizen zuzugriffen und verklagte Amazon daraufhin in Amerika.
Zzu Recht, wie nun eine gerichtliche Einigung zeigte. Demnach hat Amazon 150.000,00 US-Dollar als Schadensersatz an den Schüler zu zahlen und hat sich weiterhin verpflichten müssen, zukünftig derartige Löschungen ohne Absprache mit dem Nutzer zu unterlassen, es sei denn, die Löschung wird nach dem Prinzip von Treu & Glauben zwingend notwendig.
Fazit:
Wer sich jetzt auf eine in etwa gleich hohe Schadensersatzzahlung von Amazon erhofft und überlegt, ein deutsches Gericht mit einer entsprechenden Klage zu beglücken, den müssen wir leider enttäuschen:
Im Gegensatz zum deutschen Rechtssystem ist das Prinzip von „punitive damage“ bei amerikanischen Gerichten an der Tagesordnung, was bedeutet, dass die Höhe der Schadensersatzsumme zugleich abschreckende Wirkung für die verurteilte Person haben soll.
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