Anzeige

Die Empörung und die Emotionen aufgrund der Preissenkungen von Apple für sein neues iPhone kochen hoch. Seitdem vor einigen Wochen bekannt wurde, dass der Konzern den Preis für ein Neugerät um ca. 200 Dollar gesenkt hatte, fühlten sich viele Erstkäufer ungerecht behandelt. Aufgrund der starken Proteste im Internet hatte Apple bereits eine Aktion zur Wiedergutmachung angekündigt. Jeder Erstkäufer soll einen 100-Dollar-Gutschein für Produkte in Apple Shops erhalten. Die Beschwerden über die Preissenkung nehmen nun allerdings neue Formen an.
In New York hat eine iPhone-Kundin deswegen nun eine Schadensersatz-Klage gegen Apple vor dem zuständigen Gericht eingereicht. Ihre Forderung beläuft sich auf eine Million US-Dollar. Sie macht einen Verstoß des Konzern gegen Preis-Diskriminierungsgesetze geltend. Die Klägerin führt aus, dass eine so frühzeitige und drastische Preissenkung für die Kunden nicht zu erwarten gewesen wäre. Der Preis für die Version des 8 Gigabyte-iPhone wurde keine drei Monate nach Einführung des Gerätes von ehemals 599 auf 399 US-Dollar gesenkt. Nach der Preisanpassung sollte auch das Modell mit der Speichergröße von 4 Gigabyte ganz aus dem Sortiment gestrichen werden.
Die Klägerin begründete ihre Millionenklage zudem mit dem Gesichtspunkt, dass sie ihr 4-Gigabyte-Modell nun nicht mehr so profitabel weiterverkaufen könne. In der Klage werden auch die Geschäftspraktiken des Telekommunikationsunternehmen AT & T angesprochen. AT & T ist in den USA exklusiver Verkaufspartner des iPhone. Allerdings muss bei dem Kauf des Gerätes ein Vertrag mit zweijähriger Laufzeit abgeschlossen werden. Die Klägerin will dies nicht hinnehmen, da sie die Geschäftspraktiken als unfair empfindet.
Anzeige
Fazit:
Bislang liegt noch keine offizielle Stellungnahme der Unternehmen Apple oder AT & T zu der eingereichten Klage vor. Es ist fraglich, ob das zuständige Gericht der Klägerin Recht geben wird, da die Schadensersatzforderungen sehr hoch sind. Der Klägerin ist es allerdings gelungen, die öffentliche Aufmerksamkeit wieder auf die umstrittene Preissenkung zu richten. Die Emotionen kochen also weiter hoch.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Telekommunikation und Internetrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.
Bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:
Melden Sie sich jetzt kostenlos an und bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:
Sören Siebert auf Google+