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Apple und Samsung liefern sich im Moment einen Aufsehen erregenden und medienwirksamen (weltweiten) Kampf. Dabei geht es um vermeintliche Patentverletzungen (Samsung Galaxy Tab 10.1) und Verkaufsstops – letztendlich also um viel Geld.
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Apple hatte Anfang August vor dem Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen Samsung erwirkt. Diese einstweilige Verfügung untersagte es Samsung, sein Samsung Galaxy Tab 10.1 weiterhin in der EU (Ausnahme: Niederlande) zu verkaufen. Am 16.08.2011 hat das Landgericht Düsseldorf die Reichweite seiner eigenen Entscheidung jedoch eingeschränkt. So gilt das Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1 inzwischen nur noch für Deutschland, da dem LG Düsseldorf die Kompetenzen fehlen dürften, um ein europaweites Verkaufsverbot aussprechen zu können. Mit der einstweiligen Verfügung bzw. der teilweisen Rücknahme ist das Verfahren jedoch nicht beendet. Im Gegenteil – Ende August beginnt das sogenannte Hauptsacheverfahren.
In diesem Teil des Verfahrens wird man versuchen zu klären, ob Samsung tatsächlich Patente von Apple verletzt hat. Der erste Verhandlungstag in dieser Angelegenheit ist für den 25.08. vorgesehen. Der Ausgang dieses Verfahrens ist ungewiss. Allein die Tatsache, dass Apple im Vorfeld diverse Verkaufsstops in verschiedenen Ländern über einstweilige Verfügungen erwirkt hat, hat auf das Hauptsacheverfahren in Deutschland keinerlei Auswirkungen. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheiden wird. Es kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis eine endgültige Entscheidung gefällt wird.
Die verschiedenen Verfahren in Asien, Amerika und Europa lassen vermuten, dass Apple weltweit nichts unversucht lassen möchte, um sich einem seiner Konkurrenten zu entledigen.Wir halten Sie über das Verfahren auch weiterhin auf dem Laufenden.
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