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Das LG Düsseldorf hat in dem Streit zwischen Apple und Samsung um das Galaxy Tab das per einstweiliger Verfügung erlassene Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab in Deutschland verboten.
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Apple hatte Samsung per einstweiliger Verfügung vor dem LG Düsseldorf den Verkauf des Galaxy Tab gerichtlich verbieten lassen. Hintergrund waren hier nicht wie so oft patentrechtliche Streitigkeiten. Vielmehr ging es um die Frage, ob Samsung bei der optischen Gestaltung des Geräts unzulässig bei Apple abgekupftert und damit Geschmacksmusterrechte verletzt hat.
In der mündlichen Verhandlung wurde heute über den Widerspruch der Samsung Electronics GmbH entschieden. Das LG Düsseldorf bestätigte, dass das Verkaufsverbot gegenüber der Samsung Electronics GmbH für die gesamte EU gilt. Das Verkaufsverbot gegenüber der Samsung Electronics Co. Ltd. mit Sitz in Süd-Korea wurde jedoch auf Deutschland beschränkt.
Die Pressemitteilung des LG Düsseldorf zu der heutigen Verhandlung finden Sie hier.
Das LG Düsseldorf bestätigte das Verkaufsverbot in diesem Verfahren nur für das Galaxy Tab 10.1. Auch für das Galaxy-Tab 7.7 ist jedoch ein Verfügungsverfahren in Düsseldorf anhängig. Aus diesem Grund musste Samsung die bereits ausgestellten Galaxy Tabs 7.7 von der IFA entfernen.
Fazit:
Die gerichtliche Auseinandersetzung wird damit nicht beendet sein. An das Widerspruchsverfahren wird sich nun das so genannte Hauptsacheverfahren anschließen. Im Gegensatz zu dem (beschleunigten und nur vorläufigen) einstweiligen Verfügungsverfahren ist das Hauptsacheverfahren ein „reguläres“ Urteilsverfahren. Der Nachteil eines Urteilsverfahrens: Es kann bis zu einem Jahr vergehen, bis hier terminiert und verhandelt wird. Und bis dahin wird es bereits die nächste Generation von Tablets geben. Für Samsung dürfte dies das vorläufiger Aus für den Tablet-Verkauf in Deutschland sein.
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