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Datenschutz: Verstößt "Spywarefunktion" in Battlefield 3 gegen deutsches Recht?

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Der Ego-Shooter Battlefield 3 wird seit langer Zeit erwartet. Nun ist das Produkt auf dem Markt und wird massiv kritisiert, da die Software Origin dem Anbieter EA weitgehende Rechte und Zugriffe auf  Nutzerdaten einräumt.

Origin-EULA: Kompletter Zugriff auf sensible Daten der Nutzer

In einem Bericht vom Spiele-Fachmagazin gamestar.de weist Rechtsanwalt Thomas Schwenke auf diverse Datenschutz-Verletzungen hin und zeigt auf, dass es sich bei der PC-Version des neuen Spieles um eine Art offizielle Spyware handelt, welche widerrechtlich im Einsatz ist. Um das Spiel ausführen zu können, muss die Plattform Origin des Herstellers EA (Electronic Arts) installiert sein und Nutzer müssen sich bei dieser anmelden. Die EULA dieser Plattform weist danach gravierende Mängel auf.

Der Hersteller möchte sich den vollständigen Zugriff auf sämtliche Daten der Nutzer ermöglichen, dazu zählen:

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"Geschlecht, Postleitzahl, Daten über Ihren Rechner, Ihre Hardware, Software, Plattform, Spielsystem, Medien, mobiles Gerät, einschließlich Geräte-IDs, Ereignisdaten, Internet Protocol (IP)-Adresse, Netzwerk-Media Access Control (MAC)-Adresse und Verbindung."

Des Weiteren möchte sich der Hersteller folgender Rechte bemächtigen:

"Sammeln, Nutzen, Speichern und Übertragen von technischen und verwandten Informationen, die deinen Computer (einschließlich IP-Adresse), dein Betriebssystem, deine Nutzung der Anwendung (einschließlich erfolgreicher Installation und/oder Deinstallation), Software, Software-Nutzung und deine Hardware-Peripherie identifizieren"

Neben diesen Paragraphen schränken auch weitere Abschnitte der EULA Rechte der Nutzer ein.

Vernichtendes Urteil des Experten und Kaufablehnung vieler Kunden

Der Rechtsanwalt schließt seine Befunde mit der Einschätzung ab, dass sich "EA über die Nutzungsbedingungen das Recht heraus [nimmt], einen umfangreichen Kopierschutz einzuführen, der in seiner Wirkung einer Spyware gleich kommt."

Darüber hinaus wollte sich EA ermöglichen, sämtliche Daten der Nutzer, deren Computer und deren Verhalten zu speichern und zu verbreiten. Nach ersten Protesten wurde der Inhalt der Bestimmungen nun soweit entschärft, dass der Hersteller die Daten nicht an Dritte weitergeben wird.

Die hier geschilderten Funktionen führen bereits dazu, dass das Spiel Battlefield 3 für den PC bei der Verkaufsplattform Amazon sehr schlechte Bewertungen erhält und innerhalb der Kommentarfunktion ein Streit unter Nutzern ausgebrochen ist. Auch dürften die schlechten Bewertungen dazu führen, dass deutlich weniger Kunden das Spiel käuflich erwerben werden

Inzwischen wurde eine Petition ins Leben gerufen, die darauf abzielt, bis Anfang des Jahres 2012 das Spiel aufgrund der EULA der Plattform Origin in Deutschland zu verbieten, es sei denn, der Hersteller lenkt ein und ändert die EULA so ab, dass sie rechtsgültig wird.

Folgen für Verbraucher

Verbraucher haben laut gamestar.de das Recht, das Spiel gegen Rückzahlung des Kaufpreises aufgrund der mangelhaften EULA zurückzugeben, da die Verbraucher zwar aufgeklärt wurden, dass sie bei Origin angemeldet sein müssen, um das Spiel spielen zu können, aber die rechtswidrigen Regeln verschwiegen wurden, sodass die Verbraucher ein rechtlich mangelhaftes Spiel erworben haben. Es bleibt abzuwarten, wie EA mit der Protestwelle und geringeren Einnahmen in Deutschland umgehen wird, vor allem im Hinblick darauf, dass der Haupt-Marktkonkurrent Call Of Duty in wenigen Tagen erscheint.

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Datenschutz: Verstößt

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