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Battlefield 3: Muss Electronic Arts auf Spieleverpackungen auf notwendigen Internetzugang hinweisen?

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Battlefield 3: Muss Electronic Arts auf Spieleverpackungen auf notwendigen Internetzugang hinweisen?

Immer mehr PC-Spiele sind nur spielbar, wenn der jeweilige Nutzer über eine permanente Internetverbindung oder über entsprechende Online-Software verfügt. Insbesondere der Spielehersteller Electronic Arts ist deswegen zuletzt mit seinem Spiel „Battlefield 3“ in die Kritik geraten.

Was war geschehen?

Ohne dass Electronic Arts es vorher ankündigte oder auf der Spieleverpackung des Spiels „Battlefield 3“ deutlich eine entsprechende Information abgab, verlangte der Spielehersteller, dass die Spieler eine Zusatzsoftware aus dem Internet herunterladen müssen, um das Spiel überhaupt nutzen zu können. Zudem fehlte der Hinweis auf der Spieleverpackung, dass für die Nutzung des Spiels eine Internetverbindung erforderlich war.

Unklar war dabei vor allem, zu welchem Zweck die Zusatzsoftware benötigt wurde, insbesondere ob es lediglich darum ging, den Rechner der Betroffenen auf weitere Lizenzen zu überprüfen. Weiter standen auch einzelne Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Spieleherstellers in der Kritik, da sich Electronic Arts darin das Recht einräumte, Nutzerprofile aus den Daten der Spieler zu erstellen und für Werbezwecke zu verwenden.

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Dieses Verlangen löste in der Spieler-Community des Actionspiels eine große Protestwelle aus, die darin gipfelte, dass die Verbraucherzentrale Bundesverband gegen dieses Verhalten vorging und Unterlassung verlangte.

Electronic Arts gibt Unterlassungserklärung ab 

Zwischenzeitlich gab Electronic Arts eine Unterlassungserklärung ab, mit der sich der Spielehersteller bereit erklärte, Verbraucher bereits vor dem Kauf auf alle relevanten Informationen hinzuweisen, also insbesondere, ob für die Nutzung der Spielesoftware eine Internetverbindung oder eine zusätzliche Software erforderlich ist. Zusätzlich müssen Verbraucher bereits bei Vertragsschluss in zumutbarer Weise Möglichkeit haben, von den AGB Kenntnis zu nehmen.

Der Spielehersteller verpflichtete sich mit der Unterzeichnung, die entsprechenden Informationen für zumindest neu veröffentlichte Software ab 01. Juni 2012 abzugeben. Mit dem 01. Januar 2013 muss EA spätestens bei jeglicher Computer- und Videospielsoftware dieser Informationspflicht nachkommen.

Fazit

Auch wenn es vorliegend zu keinem Rechtsstreit vor Gericht gekommen ist, ist das Verfahren auch für andere Spielehersteller zu beachten: Spieler von Computer- und Videospiele-Software müssen bereits vor dem Kauf wissen, unter welchen Bedingungen die gekaufte Software genutzt werden kann. Kommen Spielehersteller dieser Verpflichtung nicht nach, ist darin eine Verletzung von Verbraucherschutzrechten zu sehen, die abgemahnt werden kann. 

Insbesondere das Thema Jugendschutz ist im Bereich von Computerspielen immer wieder Thema. Wenn Sie sich für das Thema interessieren, lesen Sie unsere Artikel zum Thema.

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