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Der Gesetzentwurf, mit dem das "Gesetz zu Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten im Internet" aufgehoben werden soll, wurde unlängst von der Bundesregierung vorgelegt. Als Begründung wurde ein Scheitern des Gesetzes angegeben, da die Sperren umgangen werden könnten. Stattdessen sollen solche Websites gelöscht werden.
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So lautet die Devise der Bundesregierung, die das Scheitern des Gesetztes nun eingesehen hat. Dieses wurde im Jahre 2009 unter starkem Einfluss der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen vorangetrieben und von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Schon damals äußerten Skeptiker Vermutungen, dass die Maßnahmen zwecklos seien und der Ansatz als falsch zu betrachten sei.
Unter anderem, weil das Gesetz erstmals eine Sperrinfrastruktur für das Internet bedeutete, sprach sich die FDP gegen ein solches Gesetz aus, was zur Folge hatte, dass durch die Koalition der FDP mit der CDU die Bestimmungen im Februar 2010 ausgesetzt wurden. Da die Netzsperren umgangen werden konnten, konnten die Opfer nicht ausreichend geschützt werden. Deshalb sollen solche Inhalte in Zukunft direkt und konsequent gelöscht werden.
Inzwischen sei es werktags möglich, innerhalb von wenigen Stunden Websites mit verbotenen Inhalten aus dem Netz zunehmen. Auch in anderen Ländern mit gut ausgebauter Internetinfrastruktur sei dies möglich. Laut Heise Online hat sich bereits der Bundestag mit der Vorlage befasst und einen Bericht darüber gefordert, dass Löschen tatsächlich eine bessere Strategie als Sperren darstellt. Die Bundesregierung lehnte dieses Verlangen ab und erklärte sich bereit, die Arbeit künftig evaluieren zu lassen.
Fazit
Mit der Gesetzvorlage unternimmt die Bundesregierung einen Schritt, der schon im Jahre 2009 von vielen Kritikern gefordert wurde. Zwar handelt es sich weiterhin um einen Einschnitt in die Freiheit des Internets, doch angesichts der Thematik ist dieser nötig. Mit dem Löschen kinderpornografischer Inhalte können die Interessen der Opfer gewahrt werden.
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