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Netzsperren: Websperren-Gesetz vor dem Aus

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Der Gesetzentwurf, mit dem das "Gesetz zu Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten im Internet"  aufgehoben werden soll, wurde unlängst von der Bundesregierung vorgelegt. Als Begründung wurde ein Scheitern des Gesetzes angegeben, da die Sperren umgangen werden könnten. Stattdessen sollen solche Websites gelöscht werden.

"Löschen statt Sperren"

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So lautet die Devise der Bundesregierung, die das Scheitern des Gesetztes nun eingesehen hat. Dieses wurde im Jahre 2009 unter starkem Einfluss der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen vorangetrieben und von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Schon damals äußerten Skeptiker Vermutungen, dass die Maßnahmen zwecklos seien und der Ansatz als falsch zu betrachten sei.

Unter anderem, weil das Gesetz erstmals eine Sperrinfrastruktur für das Internet bedeutete, sprach sich die FDP gegen ein solches Gesetz aus, was zur Folge hatte, dass durch die Koalition der FDP mit der CDU die Bestimmungen im Februar 2010 ausgesetzt wurden. Da die Netzsperren umgangen werden konnten, konnten die Opfer nicht ausreichend geschützt werden. Deshalb sollen solche Inhalte in Zukunft direkt und konsequent gelöscht werden.

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