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Am gestrigen Tag erhielt der „Programmiergott“, wie ihn die Anklage nannte, eine Haftstrafe von drei Jahren und 10 Monaten. Dieses rechtskräftige Urteil wurde trotz eines umfassenden Geständnisses und seiner Kronzeugenrolle vom Landgericht Leipzig am 11. April 2012 über den Chefprogrammierer von Kino.to Bastian P. verhängt.
Beantragt hatte die Generalstaatsanwaltschaft vier Jahre und zwei Monate Haft. Bisher wurde noch nicht entschieden, ob die Untersuchungshaft mit angerechnet wird. Der Richter hatte schon beim vorherigen Gerichtstermin angekündigt, dass Bastian P. in den offenen Vollzug käme.
Bastian P. wurde wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen angeklagt. Er und weitere Kino.to-Betreiber hätten sich Filme durch eine Qualitätsprüfung angeeignet und auf die Filmplattform dauerhaft veröffentlicht, so der Richter. Zu Last gelegt wurde Bastian P. auch die Verlagerung der Plattform nach Russland, womit er deutlich machte, dass ihm die Illegalität des Portals bewusst war. Durch die Verlagerung sollte der Zugriff durch deutsche Behörden verhindert werden.
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Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass ohne Bastian P. und seine Programmierkenntnisse Kino.to nicht entstanden wäre. Er übernahm ab Mai 2010 die Geschäftsführung und brachte seinen Gestaltungswillen ab der verbesserten Version V3 ein. Nach dem Inhaber Dirk B. sei er zudem der am besten bezahlte Mitarbeiter von Kino.to gewesen.
Die Plattform bestand mindestens seit 2007 und bot deutschsprachige Streams an, die bei angeblich unabhängigen Streamhostern gespeichert waren. Die Ermittler fanden heraus, dass die meisten Streamhoster von Kino.to selbst gegründet, bzw. betrieben wurden. User konnten sich die Streams über den Browser ansehen, wobei weiterhin unklar ist, ob sich auch die user von kinot.to juristisch strafbar gemacht haben.
Rund 20 Wohnungen und Geschäftsräume von den mutmaßlichen Betreibern wurden im Juni 2011 durchsucht. Die Webseite Kino.to wurde aus dem Internet entfernt.
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Sören Siebert auf Google+