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Gesetzentwurf: Kostenfallen im Internet sollen bekämpft werden

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Das Bundesministerium hat sich eingehend mit zwielichtigen Geschäftsmodellen im Internet, welche verborgene Kostenfallen für Nutzer beinhalten können, befasst und legte in Folge dessen dem Bundeskabinett ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kostenfallen im Internet vor.

Unternehmen müssen Kostenpflicht deutlich erkennbar machen

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In einem Bericht der offiziellen Website der Bundesregierung wird verdeutlicht, dass Kunden im Internet viel zu häufig auf Kosten- und Abo-Fallen hereinfallen. Dies liegt nicht nur an der Unachtsamkeit der User, sondern vor allem daran, dass beim Anklicken eines Schalters oftmals nicht erkennbar ist, dass das Klicken eine Kostenpflicht nach sich zieht. „Unseriöse Unternehmen verschleiern durch die unklare oder irreführende Gestaltung ihrer Internetseiten bewusst, dass ihre Leistung etwas kostet,“ heißt es im Artikel.

Der neue Gesetzentwurf will diese dubiosen Machenschaften nun verhindern, indem gewährleistet wird, dass ein Vertrag im Internet nur zustande kommt, wenn der Internet-Nutzer alle notwendigen Informationen erhält, zu denen vor allem die mögliche Zahlungsverpflichtung zählt. Ein spezieller Button muss die Verbraucher in Zukunft warnen, dass das Anklicken eines Schalters eine Zahlung nach sich zieht, wenn dem so ist. Die Bestellfläche oder der Button muss zukünftig eine unmissverständliche Beschriftung wie ‚zahlungspflichtig bestellen’ oder dergleichen aufweisen.

Bundesjustizministerin auf Höhe der Zeit

Um Konsumenten vor Kostenfallen im Internet zuverlässiger schützen zu können, sieht der Gesetzentwurf Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch vor. Ebenso wird derzeit über eine Richtlinie für Verbraucherrechte auf europäischer Ebene beraten, um den elektronischen Geschäftsverkehr europaweit klarer zu regeln.

Mit diesem Gesetzentwurf liegt das Bundesjustizministerium um Sabine Letheusser-Schnarrenberger goldrichtig. Erst vor wenigen Tagen wurde eine Umfrage veröffentlicht, die zeigt, dass innerhalb von zwei Jahren 5,4 Millionen Deutsche auf Abo-Fallen hereingefallen sind. Das Sozialforschungsinstitut Infas erhob Daten von 17 000 Personen, dabei stellte sich heraus, dass innerhalb der letzten zwei Jahre:

- 8,4 Millionen Deutsche Opfer eines Internetbetrugs wurden,

- 5,4 Millionen in eine Abo-Falle getappt sind,

- 2,8 Millionen Ware bezahlt, aber die Ware nicht erhalten haben, demgemäß Opfer eines Warenbetrugs wurden und

- 1,5 Millionen Nutzer über eine Phishing-Falle geködert wurden.

Fazit

Der Gesetzentwurf kommt in Anbetracht dieser Fakten genau zur rechten Zeit. Zwar werden die neuen Regelungen die Kriminalität im Internet nicht stoppen können, doch dürften Verbraucher ein wenig mehr geschützt werden. Wie die vorgelegte Statistik zeigt, besteht auch zukünftig noch Handlungsbedarf, doch ist der Gesetzentwurf ein wichtiger, erster Schritt.

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