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Wer würde sich nicht freuen, wenn eine Nachricht vom Bundeszentralamt für Steuern ins E-Mail Postfach flattert, mit dem Vermerk, dass man zu viel Einkommensteuer bezahlt hätte und diese nun zurückerstattet bekommt. Aktuell verbergen hinter solchen E-Mails jedoch Betrüger, die sich im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern als die Wohltäter ausgeben und im Gegenzug die Konto- und Kreditkarteninformationen anfordern.
Den E-Mails ist ein Antragsformular beigefügt, dass entsprechend ausgefüllt werden soll. Abgefragt werden Kreditkarte, Kontoverbindungen und der Sicherheitscode. Steuerinformationen werden jedoch nicht per E-Mails versendet. Ob Nach- oder Rückzahlungen anfallen, erfahren Sie über die üblichen Anschreiben.
Rückerstattungen erhalten Sie auch nicht vom Bundeszentralamt für Steuern, sondern von Ihrem jeweiligen Finanzamt. Auch werden die Kontoverbindungen nicht per E-Mail abgefragt. Erhalten Sie E-Mails mit diesen oder ähnlichen Inhalten, dann handelt es sich bei dem Absender um Betrüger und es wird davor gewarnt, auf die E-Mails zu reagieren.Das Bundeszentralamt für Steuern warnt aktuell in einer Pressemitteilung ausdrücklich vor derartigen Mails.
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Um an Kreditkarteninformationen zu gelangen, werden immer wieder neue betrügerische Methoden entwickelt. Sehr beliebt waren in der Vergangenheit Abmahnungen, die durch angebliche Anwaltskanzleien angewiesen wurden. Auch manipulierte Webseiten mit namhaften Domains sorgten für Verwirrung.
Wenn allerdings auf Webseiten, in E-Mails oder auf andere Art nach Kreditkarteninformationen und Kontoverbindungen gefragt wird, sollten Verbraucher auf der Hut sein. In dem aktuellen Fall köderten die Betrüger ihre Opfer mit der Aussicht auf eine Steuerrückzahlung und allzu schnell wird ohne viel Nachzudenken ein Formular ausgefüllt.
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Sören Siebert auf Google+