RTL geht rechtlich gegen den Betreiber der "Deutschland sucht den Superstar" Fanpage dsds-news.de vor. Der Seitenbetreiber wurde abgemahnt und durch RTL aufgefordert, die betroffene Domain umgehend zu löschen. Die Seite existiert bereits seit 2006, wurde nach Aussagen des Betreibers Philipp Klöckner jedoch bisher von RTL geduldet. Seitens RTL war jedoch zu lesen, dass man Herrn Klöckner bereits vor zwei Jahren aufgefordert habe, das Logo der Casting-Show nicht mehr zu benutzen.
Hintergrund der Abmahnung sind bestehende Markenrechte von RTL an der Bezeichnung „Deutschland sucht den Superstar“. Auch die Abkürzung "DSDS" ist markenrechtlich für die RTL Television GmbH geschützt. Ob die Bezeichnung "dsds-news" tatsächlich die Rechte an der Marke "dsds" verletzt, werden wohl die Gerichte klären müssen.
Nach einem Beitrag von Spiegel-Online war sich der Betreiber der Seiten durchaus vorher im klaren darüber, dass hier Markenrechte seitens RTL bestehen. Auch hat er mit der Seite Einnahmen über Google-Adsense und sonstige Werbung erzielt, die sich auf bis zu 500 Euro im Monat belaufen. Er seit sei jedoch davon ausgegangen, dass RTL die Fan-Seite weiterhin dulden wird.
In einigen Beiträge ist die Rede davon, dass RTL die Löschung und Übertragung dieser sowie ähnlicher Domains fordert. Eine Anspruch auf Domainlöschung- oder gar Übertragung erkennen die Gerichte in der Regel jedoch nicht an. Allenfalls gefordert werden kann, die Bezeichnung, hier also die Domain,nicht mehr kennzeichenmäßig zu nutzen. Die Nutzung einer Domain allein zu privaten Zwecken kann zumindest markenrechtlich kaum untersagt werden.
Fazit:
Sendungen wie "Deutschland sucht den Superstar" profitieren von entsprechenden Fanseiten. Die Betreiber sollten sich aber im Klaren darüber sein, dass hier rechtlicher Schutz zugunsten der Produzenten und Vermarkter besteht. Wenn man dies seit Jahren weiß, sollte man möglichst vorab verbindliche Absprachen mit den Rechteinhaber treffen, da gerichtliche Auseinandersetzungen im Markenrecht stets mit erheblichen Kosten verbunden sind.
Autor: RA Sören Siebert
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