Am 25.03.2009 hat das europäische Markenamt in Alicante die Änderung der Gebührenstruktur für die Anmeldung europäischer Gemeinschaftsmarken angekündigt. Aufgrund der bis dahin geltenden Übergangsregelung lassen sich bei der Anmeldung 850 € gegenüber den bisherigen Gebühren und 300 € gegenüber den zukünftigen Gebühren sparen.
Denn das Markenamt verzichtet ab sofort auf die später fällig werdende Eintragungsgebühr. Die neuen Gebühren treten ab Anfang Mai 2009 einen Tag nach Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Bisher zerfällt die Anmeldung einer EU-Gemeinschaftsmarke in eine Anmeldegebühr in Höhe von 750 € und in eine Eintragungsgebühr von 850 € für 3 Nizza-Klassen. Insgesamt entstanden bisher amtliche Kosten von 1.600 €. Ab Mai 2009 wird es nur noch eine Anmeldegebühr von 1.050 € für 3 Nizza-Klassen geben. Die Eintragungsgebühr ist abgeschafft. Es entsteht eine Kostenersparnis von 40 %.
Der Kostenunterschied für die Anmeldung einer deutschen Marke im Vergleich zu einer Gemeinschaftsmarke reduziert sich erheblich. Die deutsche Markenanmeldung kostet aktuell 300 € und gewährt Schutz nur in Deutschland. Für derzeit 750 € lässt sich jedoch bereits der Markenschutz in der gesamten Europäischen Union erlangen.
Mit der Festlegung der Nizza-Klassen werden die Waren und Dienstleistungen bestimmt, für die der Markenschutz beansprucht wird. Die in den Anmeldegebühren enthaltenen 3 Grundklassen sind für die meisten Markenanmeldungen ausreichend.
Fazit:
Wer derzeit über eine Markenanmeldung nachdenkt, sollte schnell handeln. Bis Anfang Mai 2009 betragen die amtlichen Anmeldekosten nur 750 €; danach 1.050 €.
Autor: Rechtsanwalt Michael Plüschke, Berlin
www.markenrecht.eu
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