Das LG Berlin stellte fest, dass RTL keinen Anspruch auf Übertragung der vom Betreiber von dsds-news.de registrierten Domains hat, sofern diese „DSDS“ im Domainnamen enthalten.
Mit dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 5. Juni 2009 (15 O 142/09) hat der Betreiber von dsds-news.de einen ersten Teilsieg im großen Streit um die Webseite dsds-news.de errungen.
Die Richter gaben der negativen Feststellungsklage des Betreibers der Fan-Seite statt. Das kuriose an der Geschichte ist, dass sich RTL erst gar nicht argumentativ zur eingereichten negativen Feststellungsklage geäußert hat, sodass in der Folge ein Versäumnisurteil gegen RTL erlassen wurde und der Sender nunmehr auch die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
Fazit:
Man darf gespannt sein, wie sich die rechtliche Auseinandersetzung in der Zukunft entwickeln wird. Indes wurde bekannt, dass RTL seinerseits Klage beim Landgericht Köln gegen den Fanseiten-Betreiber eingereicht hat.
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