Das Europäische Gericht erster Instanz bestätigte die Löschung einer Gemeinschaftsmarke durch das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt ("HABM").
Der Schokoriegel-Hersteller Mars hatte Mitte 2003 die Form seines Bounty-Schokoriegels als Gemeinschaftsmarke eintragen lassen. Hiergegen beantragte ein Mitwerber Ende 2003 die Nichtigkeitserklärung der Marke beim HABM. 4 Jahre später erklärte das HABM die Gemeinschaftsmarke sodann für nichtig, unter anderem, "da ihr Aussehen nicht erheblich von den Normen und Gepflogenheiten der betroffenen Branche abweiche."
Gegen diesen Beschluss klagte die Firma Mars – und unterlag in der gerichtlichen Auseinandersetzung, wie nunmehr das Europäische Gericht erster Instanz mit Urteil vom 8. Juli 2009 (Az. T-28/08) feststellte.
In ihrer Urteilsbegründung führten die Richter aus, dass sich der Bounty-Schokoriegel nicht hinreichend von anderen Schokoriegeln in seiner Form unterscheidet. Weiterhin konnte Mars nicht nachweisen, dass die Marke durch Benutzung im Verkehr in der gesamten europäischen Gemeinschaft erlangt hat, sodass die Marke in der Folge für nichtig zu erklären war. Das Urteil ist zum jetzigen Stand nicht rechtskräftig.
Fazit: Man darf gespannt sein, ob Mars Rechtsmittel einlegt, um seinen Bounty-Riegel unter Umständen doch wieder zum Gemeinschaftsmarken-Status zu verhelfen. Die Unterscheidung zu anderen Schokoriegeln soll im Übrigen in den abgerundeten Ecken des Bounty-Riegels sowie drei Pfeilen bzw. Winkel auf der Oberseite des Schokoriegel bestanden haben.
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