Die Fifa hatte im Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft unzählige Markenanmeldungen vorgenommen. Zahlreiche Unternehmen waren von Abmahnungen betroffen, da Sie nach Auffassung der Fifa-Anwälte gegen diese Markenrechte verstoßen hatten. Dies gilt insbesondere für die besonders häufig genutzten Begriffe “Fussball WM 2006” und “WM 2006”.
Zahlreiche Juristen und Nichtjuristen haben sich gefragt, wie es denn möglich ist, für derart allgemeine und rein beschreibende Begriffe markenrechtlichen Schutz zu erlangen. Zumindest im Hinblick auf die Bezeichnung „Fußball-WM 2006“ hat der Bundesgerichtshof (Az.: I ZB 96/05, I ZB 97/05) nun entscheiden, dass markenrechtlicher Schutz nicht in Betracht kommt. Die Bezeichnung verfügt nicht über die markenrechtlich notwendige Unterscheidungskraft und ist aufgrund dieses „absoluten Schutzhindernisses“ nicht geeignet, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen zu unterscheiden.
Anlass für die rechtlichen Auseinandersetzungen war ein entsprechender Antrag des Süßwarenherstellers Ferrero, welcher seinen Produkten wie jedes Jahr WM-Sammelbilder beilegen wollte und sich durch die Markenanmeldung der Fifa daran gehindert sah, diese mit der Bezeichnung „Fußball-WM 2006“ zu versehen.
Auf unserer Seite Abmahnung-Internet.de finden Sie einen ausführlichen Beitrag zu den rechtlichen Hintergründen der WM 2006.
Fazit: Auch wenn der markenrechtliche Schutz für die Bezeichnung „Fußball-WM 2006“ zu Recht abgelehnt wurde heißt dies nicht, dass diese Bezeichnung nun beliebig im Geschäftsverkehr genutzt werden kann. Insbesondere das Wettbewerbsrecht bietet der Fifa ausreichende Möglichkeiten, hier weiterhin gegen die unerwünschte Nutzung durch Dritte vorzugehen. Die oftmals zu lesende Auffassung, dass nun jeder diese Bezeichnung völlig frei nutzen kann ist sicherlich nicht zutreffend.
Rechtsanwalt Sören Siebert
www.kanzlei-siebert.de
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