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iPhone – Cisco Systems klagt gegen Apple wegen Verletzung von Markenrechten

Jedes neue Jahr im Januar warten die Apple-Fans auf die Präsentation von spektakulären Produktentwicklungen aus dem Haus des Computerherstellers. Die Gerüchteküche brodelte bereits seit Monaten als Apple - Gründer Steve Jobs dieses Jahr den Einstieg in den Handymarkt bekannt gab.

Das neue “iPhone”, eine Mischung aus iPod und Handy, hat weltweit sofort eingeschlagen und dominiert seit Tagen die Berichterstattung über Telekommunikation. Das iPhone ist technisch mit WLAN, Bluetooth und GSM ausgestattet, verfügt jedoch über keinen UMTS – Zugang. Diese Einschränkung zeigt, dass die ausgegebenen Milliarden für die inzwischen überholte UMTS - Technologie in der Praxis tatsächlich als riesige Fehlinvestition abzuhaken sind.

Die Bezeichnung iPhone hat jedoch, unmittelbar nach der Präsentation des Gerätes, die Konkurrenz auf den Plan gerufen. Der Netzwerkausrüster Cisco Systems Inc. (mit seiner Produktserie Linksys - VOiP-Telefone) beansprucht die Namens- und Markenrechte für sich und reichte vor einem amerikanischen Gericht Unterlassungsklage gegen Apple ein. In einer ersten Stellungnahme hielt Apple jedoch an dem Namen fest und zeigte sich zuversichtlich den Rechtstreit zu gewinnen.

Der Markenschutz in Trademark – Streitigkeiten ist insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung nationaler rechtlicher Regelungen ein sehr komplexes Gebiet. Deswegen empfehlen US-Juristen eine außergerichtliche Streitbeilegung. Darüber hinaus ist umstritten, ob der Begriff “iPhone” trotz Markenanmeldung überhaupt Schutzrechte für Cisco eröffnet. Das Präfix “i” vor einer Bezeichnung ist allenfalls in der Produktpalette von Apple zu finden und somit als üblich anzusehen. Genau darin wittert Apple auch seine Chance gegen Cisco und bezeichnet den beanspruchten Markenschutz als dürftig.

Fazit:
Die Auseinandersetzung von Apple und Cisco entwickelt sich zu einem weiteren internationalen Showdown um Markenrechte. Über die weitere Entwicklung wird eRecht24 Sie auf dem Laufenden halten. In Deutschland ist inzwischen der Bieterwettstreit zwischen allen gängigen Telefonanbietern wie Vodaphone, E-Plus, O2 und T-Mobile um den exklusiven Vertrieb des iPhone ausgebrochen. Wer zum Zuge kommt oder ob es eine Vermarktung durch mehrere Anbieter gibt, ist noch offen.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung: Rechtsanwalt Sören Siebert
www.kanzlei-siebert.de

 

 

 

 


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