Die WIPO (World Intellectual Property Organization) ist eine Organisation mit dem Ziel die Rechte an immateriellen Gütern zu fördern. Kommt es zu Streitfällen in Fragen des geistigen Eigentums so wird versucht diese mit Hilfe von Mediation und der Einsetzung eines Schiedsgerichts zu lösen. In einem aktuellen Fall hat nun das Online-Community-Portal MySpace vor dem "WIPO Arbitration and Mediation Centre" (Az.: DTV 2006 - 0005, Entscheidung vom 02.03.2007) gegen das Unternehmen "Bhservcom" mit Sitz im Königreich Bahrain, die Domain "myspace.tv" erfolgreich erstritten.
Das Unternehmen MySpace Inc. (California, USA) konnte vor dem Schiedsgericht seinen Anspruch durch markenrechtlichen Schutz ausreichend deutlich machen. Hierbei berief sich der Community-Portal-Betreiber auch auf verschiedenen international wirksam eingetragene Markenrechte. MySpace verwies im Verfahren zudem auf die Berühmtheit des Namens und stellte hinsichtlich des Klagegegners fest: "Respondent cannot demonstrate that it was unaware of Complainant’s mark when registering the domain name. Respondent can demonstrate no legitimate interest in the disputed domain name. There is no relationship between the parties that would give rise to any permission by Complainant to Respondent to own or use the disputed domain name. The offer for sale is indisputable evidence that Respondent registered and has used the disputed domain name in bad faith." Der Beklagte und bisherige Domain-Inhaber Bhservcom gab im Laufe des Verfahrens keine Stellungnahme ab.
Das Schiedsgericht warf dem Unternehmen aus Bahrain vor, dass der einzige Hintergrund der Registrierung ein möglicher späterer Weiterverkauf der Domain war. Hierbei wurde der Wert der Domain mit 50.000 US-Dollar angegeben. Nach § 4 der "Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy" (the “Policy”) und nach Nr. 15 der "Rules for Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy" (the “Rules”) hat das Gericht die Übertragung der Domain "myspace.tv" an das Unternehmen MySpace Inc. angeordnet.
Fazit:
Wer eine Produktidee hat sollte sich rechtzeitig um einen ausreichenden Markenschutz bemühen. Je nach dem mit welcher Reichweite die Geschäftsidee umgesetzt werden soll, ist unbedingt auch an die Eintragung einer EU-Marke oder an die Anmeldung weiterer internationaler Markenrechten zu denken. Wer Inhaber von Markenrechten ist und befürchtet das diese durch einen Dritten verletzt werden, sollte sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Markenrecht und Domainrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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