Alle vier Jahre verwandelt die Fußball-Weltmeister Deutschland in ein riesiges Fan-Land: Gemeinsam mit Freunden und Nachbarn werden so zum Beispiel beim Public Viewing gemeinsam die WM-Spiele live mitverfolgt – kein Wunder, dass neben der FIFA auch andere Unternehmen ein Interesse an der Vermarktung des Groß-Events haben.
Der Bundesgerichtshof hat nun kürzlich darüber zu entscheiden, ob Marken, die im Zusammenhang mit der Fußball-WM stehen, auch von anderen Unternehmen registriert werden dürften.
Was war passiert?
Der Schokoladenhersteller Ferrero hatte sich in einigen Markenklassen die Markenrechte an den Begriffen „WM 2010“, „GERMANY 2006“ und „SOUTH AFRICA 2010“ sichern lassen, um damit die eigenen Sammelbild-Aktionen rechtlich abzusichern. Die FIFA nahm Ferrero daraufhin auf Löschung der Marken in Anspruch – zu Unrecht, wie nun der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.11.2009 (Az. I ZR 183/07) entschied.
Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei der Registrierung der Marken durch Ferrero um keine kennzeichnungs- bzw. wettbewerbsrechtlichen Verstöße, da die FIFA „durch die Markeneintragungen nicht in wettbewerbswidriger Weise in ihrem Bemühen, die Fußball-Weltmeisterschaften durch Einräumung von Lizenzen an Sponsoren zu vermarkten“ behindert wird.
Fazit:
Das Urteil wird die Herzen zahlreicher Fußball-Fans höher schlagen lassen, ist durch dieses doch sicher gestellt, dass es wohl auch in Zukunft zu den Weltmeisterschaften Spieler-Sticker in den beliebten Ferrero-Produkten geben wird.
Autor: Florian Skupin
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