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Google: Werbung mit fremden Markennamen erlaubt

Der Suchmaschinengigant Google hat zum 14. September die Einführung einer neuen Markenrechtlinie  für das Programm AdWords angekündigt. So werden Werbetreibende ab diesem Datum Anzeigen zu rechtlich geschützten Markenamen schalten können.

Die Grundlagen der neuen Markenrechtlinie

Der Internet-Monopolist berief sich bei dieser Entscheidung auf ein Urteil des europäischen Gerichtshofes vom Frühjahr. Die Entscheidung des Gerichts fiel zu Gunsten des Suchmaschinenanbieters und dessen Werbeform ‚AdWords’. Damals klagten Markeninhaber gegen andere Anzeigen, die bei Eingabe des eigenen Markennamens in den Werbeergebnissen aufgeführt wurden. Die Kläger gaben an, dass Fälscher so für ihre Plagiate werben und diese verkaufen könnten. Die Klage wurde abgewiesen. Der EuGH legte jedoch fest, dass die Werbenden, egal ob Hersteller oder Anbieter, für den Kunden klar zu erkennen sein müssten.

Mit dieser Entscheidung wurde es für Werbetreibende zulässig, für Keywords ihrer Anzeige auch fremde Markennamen zu nutzen. , um die eigene Werbung in den AdWords-Anzeigen erscheinen zu lassen.

Die Änderungen

Die bedeutendste Änderung ist, dass Markeninhaber nicht mehr Beschwerde bei Google einreichen können, um zu verhindern, dass der geschützte Name als Keyword genutzt wird. Google räumt den Inhabern von Markennamen jedoch die Möglichkeit ein, Beschwerde einzureichen, wenn ein Mitbewerber die Kunden durch falsche Werbung verunsichert oder verwirrt. Der Suchmaschinenanbieter würde diese Anzeigen dann entfernen.

Fazit:

Mit dieser Entscheidung passt Google das Vorgehen in Europa an das in den meisten anderen Ländern der Welt an. Markeninhaber werden sich damit  anfreunden müssen, dass nicht jede Nutzung einer markenrechtlich geschützten Bezeichnung automatisch unzulässig ist.


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