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Die Netzsprache („LOL, OMG oder LG“) ist aus dem Internet und vor allem den sozialen Netzwerken nicht mehr wegzudenken. Einige Abkürzungen wurden sogar in das Ocford English Dictionary aufgenommen. Aber kann man sich solch gängige Akronyme markenrechtliche Schützen lassen?
Der Betreiber der Onlineplattform Getdigital bedruckt unter anderem T-Shirts und Kissen mit Sprüche und Wortschöpfungen aus dem Internet. So auch mit „STFU“ (Shut the fuck up – frei übersetzt für Halt die Schnauze). Für letzteres erhielt der Geschäftsführer Philipp Stern jedoch eine Abmahnung. Grund hierfür ist, dass die Buchstabenreihe STFU eine eingetragene Wort-Bild-Marke ist und nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers benutzt werden darf. Rechteinhaber ist ein Onlineshop-Betreiber namens Thorsten Hermes. Den Schriftzug STFU hat er sich vor knapp sechs Jahren in Deutschland schützen lassen. Getdigital hat daraufhin die Gebühren für die Abmahnung bezahlt, die Unterlassungserklärung unterschrieben und sich damit verpflichtet, alle Shirts mit dem Aufdruck STFU aus dem Angebot zu nehmen.
Philipp Stern von Getdigital will veranlassen, dass der Markeneintrag beim Deutschen Patent- und Markenamt gelöscht wird. Thorsten Hermes, der Inhaber der STFU-Marke, fürchtet nicht, seine Markenrechte zu verlieren. Denn der "Bedeutungsgehalt der Buchstabenfolge" STFU sei nur zu "einem geringen Teil der inländischen Verkehrskreise bekannt". Nach dessen Ansicht gehöre die Buchstabenkette nicht zur deutschen Alltagssprache. Damit stünden die Chancen schlecht, einen möglichen Rechtsstreit zu gewinnen. Um Markenrechte aufzulösen, müsste das Patentgericht feststellen, dass STFU ein weit verbreiteter Begriff ist.
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Fazit
Die Befürchtung von anderen Netzusern, dass Internetjargons wie LOL oder HDL markenrechtlich geschützt werden, ist eher unbegründet. Denn hierbei handelt es sich um Buchstabenketten, die mittlerweile zur deutschen Alltagssprache gehören. Diese Markenanmeldung würde das DPMA wohl er nicht annehmen.
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Sören Siebert auf Google+