Sie sind hier: Internetrecht News Markenrecht OLG Frankfurt: Keine Markenrechtsverletzung durch Google AdWords

OLG Frankfurt: Keine Markenrechtsverletzung durch Google AdWords


Viele Webseitenbetreiber sind von Abmahnungen betroffen, da Sie bei Google-Adwords-Kampagnen – versehentlich oder absichtlich – markenrechtlich geschützte Begriffe verwendet haben. Bisher hat die Mehrzahl der Gerichte hierin auch stets einen Verstoß gegen das Markenrecht gesehen, die Abmahnungen waren überwiegen zu Recht erfolgt. In seinem Beschluss vom 26.02.2008 (Az.: 6 W 17/08) entschied der für Markenrechtsstreitigkeiten zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main, dass die Verwendung einer Marke als Keyword bei der so genannten AdWord-Werbung des Onlineriesen Google, durch einen Mitbewerber keine kennzeichenrechtliche Benutzung darstellt. Voraussetzung ist jedoch, dass die aufgrund des Suchbegriffes ausgelöste Werbeanzeige als solche deutlich erkennbar ist und von den Suchergebnissen getrennt angezeigt wird.

Hier hatte ein Hersteller eines Erfrischungsgetränks gegen einen Mitbewerber geklagt, dessen Anzeigen immer dann erschienen, wenn Produktnamen des Klägers bei der SuchmaschineGoogle“ eingegeben wurden. Dieser hatte nämlich die Produktnamen des Klägers einfach als Keywords für  seine eigenen  AdWord-Anzeigen angegeben, so dass seine eigenen Produkte beworben wurden, wenn man eigentlich nach denen des Konkurrenten suchte.

Das Oberlandesgericht sah in dem Verhalten des Beklagten jedoch keine unlautere Rufausbeutung  oder ein Abfangen von Kunden. Es machte somit erstmals einen Unterschied zwischen Keywords und Metatags. Während Metatags dazu dienen würden, die Trefferhäufigkeit und die Platzierung eines Internetauftritts bei Suchanfragen zu beeinflussen, besitzen Keywords lediglich eine auslösende Funktion, z.B. ob eine Anzeige geschaltet wird oder nicht. Somit würde in der Verwendung einer fremden Marke als AdWord, diese nicht in ihrer Hauptfunktion genutzt, welche darin liegen würde, die beworbene Ware dem Markeninhaber zuzuordnen. Das Gericht sah hier lediglich die „Lotsenfunktion“ der Marke, welche man für die Präsentation einer als solcher erkennbaren Eigenwerbung nutzen würde. Hierdurch werde gerade nicht der Eindruck erweckt, das eine Verbindung zwischen der beworbenen Ware und dem Geschäftsbetrieb des Markeninhabers bestehen würde, so die Richter des OLG Frankfurt.

Fazit:

Die vom Gericht dargelegte Unterscheidung zwischen Keywords und Metatags ist sicherlich sinnvoll. Fraglich ist jedoch ob die Entscheidung, dass die Verwendung von Marken in Form von AdWords keine kennzeichenrechtliche Benutzung darstellt und die Marke hier lediglich eine „Lotsenfunktion“ erfüllt, in dieser Form glücklich gewählt wurde.

Schließlich können nun Werbetreibende ihre Google-Anzeigen mit Produktnamen der Konkurrenz füttern. Der eine oder andere Nutzer wird sich vielleicht so doch von den dann geschalteten Werbeanzeigen verleiten, das eigentlich gesuchte Produkt links liegen lassen und dem beworbenen Produkt seine Aufmerksamkeit schenken. Im harten Konkurrenzkampf mancher Branchen eine durchaus lohnende Maßnahme um neue Kunden zu gewinnen, und das unter Einsatz von fremden Markennamen. Eine in diesem Punkt somit eher fragliche Entscheidung.

Beratung Markenrecht und Google AdWords- Rechtsanwalt Siebert

{jumi [own_includes/werbung/ppcninjainclude.html]}


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Labels: Markenrecht
Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.