Der französische Luxuswarenkonzern LVMH (Louis Vuitton Moet Hennessy) sieht sein Geschäftsmodell durch Online-Auktionsplattformen gefährdet. Insbesondere der Handel und Verkauf von Plagiaten seiner markenrechtlich geschützten Produkte im Online-Kaufhaus eBay ist dem Unternehmen dabei ein Dorn im Auge. LVMH hat deswegen vor dem Handelsgericht in der französischen Hauptstadt Paris einen Prozess gegen eBay angestrengt. Hauptvorwurf ist, dass eBay den Handel mit Plagiaten nicht wirksam unterbunden habe. Einen weiteren Verstoß machte der Luxuswarenkonzern auch aufgrund der generellen Möglichkeit des Verkaufs von seinen Produkten auf eBay durch Nutzer geltend. Diese werden exklusiv nur auf speziellen Vertriebswegen angeboten.
Das Pariser Gericht folgte nun der Argumentation von LVMH und verurteilte eBay zur Zahlung eines hohen Schadensersatzes. Die Auktionsplattform hat nach Ansicht des Gerichts nicht nur die Rechte der Rechteinhaber und Originalhersteller verletzt, sondern auch deren Ruf geschädigt. So wurde eBay beispielsweise für den Handel mit Taschen der Marke "Louis Vuitton Malletier" durch Nutzer auf seiner Plattform zu einem Schadensersatz von 19,28 Millionen Euro verurteilt. Für den zugelassenen Verkauf von Produkten der Marke "Christian Dior Couture" verordnete das Gericht nochmals 17,3 Millionen Euro Schadensersatz. Weitere Strafen beruhen auf dem Verkauf von Parfums der Marken Guerlain, Christian Dior, Kenzo und Givenchy. Der Höhe des Schadensersatzes beläuft sich auf insgesamt nahezu 40 Millionen Euro. Damit es in der Zukunft nicht zu weiteren Verfehlungen auf eBay kommt, ordnete das Gericht zudem eine saftige Strafe für jeden weiteren Fall an: 100.000 Euro pro Tag.
eBay selbst wehrt sich nach wie vor gegen die Vorwürfe. In einer deutschsprachigen Stellungnahme auf der Website bewertet die Auktionsplattform die Motive von LVMH wie folgt: "Im heutigen Urteil geht es jedoch gar nicht um den Kampf gegen Produktfälschungen. Im heutigen Urteil geht es um den Versuch von LVMH, Handelspraktiken zu schützen, die den freien Wettbewerb verhindern – auf Kosten der Wahlfreiheit der Verbraucher und rechtschaffener Verkäufer, die ihren Lebensunterhalt über Marktplätze wie eBay verdienen." Zudem würden gefälschte Produkte und Artikel, die durch Kunden zum Verkauf angeboten werden, sofort nach Bekanntgabe und Kenntnisnahme entfernt.
Und weiter heisst es in der Stellungnahme: "Die Entscheidung zielt auch auf den Verkauf von Waren aus zweiter Hand ab – und auf den Verkauf von neuen Originalprodukten. Für eBay stellt dieses Urteil den Versuch dar, in Frankreich ein Geschäftsmodell zu diktieren, das den freien Handel behindert. Das Nachsehen haben die Verbraucher, deren freie Wahl von Produkten und Dienstleistungen damit eingeschränkt wird. Diese Entscheidung ist nicht nur für eBay inakzeptabel, sondern für alle Verbraucher und Kleinunternehmen, die im Online-Handel tätig sind. eBay wird deshalb Berufung gegen dieses Urteil einlegen."
Fazit:
Plagiate und gefälschte Produkte sind für Unternehmen ein großes Ärgernis. Gerade im Internet kommt es aufgrund der schnellen und einfachen Verbreitungs- und Verkaufswege viel schneller zu Markenverletzungen. Ob diese direkt durch andere Hersteller oder indirekt durch das Einstellen solcher Produkte auf Verkaufsplattformen wie eBay verletzt werden, ändert daran qualitativ nur wenig. Allerdings ist es immer wichtig, auch das Maß der Kontrolle und Verantwortung genau zu definieren. Da der vorliegende Fall vergleichbar tausendfach am Tag passiert, ist es spannend, wie die Gerichte auf die angekündigte Berufung von eBay reagieren und welche praktischen Folgen sich daraus für Anbieter ergeben.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Markenrecht im Internet: Rechtsanwalt Sören Siebert
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