Kann ein Unternehmen für Markenrechtsverletzungen seiner Produktmarken, die durch Nutzer auf eBay angeboten werden, den Betreiber in Anspruch nehmen? Weltweit ist dies eine der entscheidendsten Fragen, wenn es um die rechtlichen Rahmenbedingungen im eCommerce und die Haftung für Inhalte geht. In einem aktuellen Fall in den USA wollte der weltbekannte Schmuckhersteller Tiffany & Co das Online-Kaufhaus eBay wegen Beteiligung an Verletzungen seiner Markenrechte mit in die Verantwortung nehmen (Tiffany (NJ) Inc. and Tiffany and Company vs. eBay Inc, Az.: 1:04-cv-04607-RJS). Das zuständige Gericht in New York (United States District Court for the Southern District of New York) hat die angestrebte gerichtliche Verfügung nun aber zurück gewiesen.
Selbst bei Kenntnis von eBay, dass es im Rahmen der eingestellten Verkaufsangebote zu Verletzungen des Markenrechts komme, führt das nach Ansicht des Gerichts noch nicht dazu, dass eBay in die Haftung genommen werden kann. Tiffany habe es vielmehr bislang verpasst, seine Ansprüche direkt gegen die eBay-User, die auf der Verkaufsplattform Plagiate von Produkten des Unternehmens anbieten, geltend zu machen. In der umfangreichen 66-seitigen Begründung (PDF-Dokument) des Gerichts heißt es dazu im Original: "In sum, the Court concludes that Tiffany has failed to meet its burden in proving its claims. The Court makes no finding as to whether Tiffany might prevail were it to sue individual eBay sellers on any of these legal theories, or as to whether criminal prosecutions might be initiated against individual sellers. Nevertheless, given Tiffany’s choice to sue eBay, rather than individual sellers, and this Court’s conclusion that eBay does not continue to supply its services to those whom it knows or has reason to know are infringing Tiffany`s trademarks, Tiffany`s claims against eBay must fail."
Diese rechtliche Bewertung von Plagiats-Verkäufen bei eBay wird international aber auch anders gesehen. So hatte erst vor wenigen Wochen das französische Handelsgericht in Paris entschieden, dass eBay eine Mitverantwortung beim Verkauf von Plagiaten durch seine Nutzer trägt. Den Prozess hatte der Luxuswarenkonzern LVMH (Louis Vuitton Moet Hennessy) angestrengt und gewonnen. eBay wurde zur Zahlung von Schadensersatz von fast 40 Millionen Euro verurteilt.
Fazit:
Ob der Betreiber einer Plattform für Rechtsverletzungen seiner Nutzer und Kunden rechtlich in Haftung genommen werden kann, ist ein heißes Eisen. Wie die unterschiedlichen Bewertungen in den USA und Frankreich zeigen, existieren stark voneinander abweichende Bewertungen. In Deutschland wird dieses Problem von den Gerichten zumeist über die stark umstrittene so genannte "Mitstörerhaftung" geregelt. Doch auch dabei gibt es nur wenige einheitliche Grundsätze, die von der überwiegenden Zahl der Gerichte bei ihren Entscheidungen zugrunde gelegt werden. Die Rechtsunsicherheit für Anbieter und Betreiber von Plattformen ist in diesem Bereich auch in Deutschland sehr hoch.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Haftung für Inhalte und Markenverletzungen: Rechtsanwalt Sören Siebert
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