Anzeige

Sie sind hier: Internetrecht News Marketing SEO Marketing: Werbung mit "Garantie" in Onlineshops

Marketing: Werbung mit "Garantie" in Onlineshops

6682
0 Bewertungen, Durchschnitt 0 von 5
Marketing: Werbung mit "Garantie" in Onlineshops0 von 5 basiert auf 0 Bewertungen.

Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher ein Produkt mit einer Garantie, so hat er den Verbraucher auf seine gesetzlichen Rechte hinzuweisen als auch die Voraussetzungen der Garantie offenzulegen. Ob dies bereits für die Werbung mit einer Garantie gilt, hatte der BGH kürzlich zu entscheiden.

Was war geschehen?

Anzeige

Im konkreten Fall stritten zwei Online Händler für Zubehörartikel von Computerdruckern. Einer der beiden Verkäufer bot Druckerpatronen mit einer dreijährigen Garantie an. Der andere Online Händler sah diese Werbung als wettbewerbswidrig an, da der Online Händler nicht in der Werbung angab, unter welchen Voraussetzungen der Garantiefall eintritt und der Verbraucher die Garantie geltend machen kann. Er beschritt daher den Rechtsweg.
Während das Landgericht die Klage des Händlers abwies, verurteilte das Berufungsgericht den beklagten Händler, es zu unterlassen, mit Garantien ohne die gesetzlichen Informationspflichten zu werben.

Entscheidung des Gerichts

Der für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat in seiner Entscheidung von Mitte April (Urteil vom 14. April 2011 – I ZR 133/09) geurteilt, dass ein Händler die Angaben, welche er beim Verbrauchsgüterkauf in der Garantieerklärung abzugeben hat, nicht bereits in der Werbung mit dieser Garantie angegeben werden müssen.
Grundsätzlich muss eine Garantieerklärung den Verbraucher gem. § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB auf seine gesetzlichen Rechte hinweisen, insbesondere, dass seine Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.

Der Verbraucher muss zudem darüber informiert werden, unter welchen Bedingungen er die Garantie geltend machen kann. Allerdings ist nach Ansicht der Karlsruher Richter unter einer Garantie nur eine Willenserklärung zu verstehen, die auf Abschluss eines Kaufvertrags oder eines Garantievertrags führt. Gerade nicht erfasst sein soll nur die Werbung, die eine Garantie nur ankündigt, ohne diese rechtsverbindlich anzubieten.

Fazit

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist zu begrüßen: Die Karlsruher Richter gehen ohne Zweifel davon aus, dass mit der „Garantie“ gem. § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB die Garantieerklärung und nicht die Werbung mit der Garantie gemeint ist und folgen damit dem klaren Wortlaut der Norm.

Mehr zum Thema:

Verbraucherrechte: Garantie vs. Gewährleistung und Produkthaftung?

Marketing: Werbung mit
Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Anzeige

Empfehlung

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.