Anzeige

Sie sind hier: Internetrecht News Marketing & SEO Onlineshops: Ist die Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion zulässig?

Onlineshops: Ist die Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion zulässig?

6926
0 Bewertungen, Durchschnitt 0 von 5
Onlineshops: Ist die Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion zulässig?0 von 5 basiert auf 0 Bewertungen.

ecommerce3

Immer häufiger wird auch in Onlineshops mit zeitlich begrenzten Rabatten geworben. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Verlängerung einer eigentlich befristeten Rabattaktion irreführend und damit wettbewerbswidrig ist.

Was war geschehen?

Anzeige

Die Beklagte bewarb eine Matratze durch ein Plakat zu einem günstigen Aktionspreis. Untertitelt war das Plakat mit einem Text aus dem hervorging, dass das Angebot nur bis zum 20.05.2011 gelte. Später wurde die Aktion bis zum 19.06.2011 verlängert. Die klagende Wettbewerberin hielt die Verlängerung für irreführend. Sie warf der Beklagten wettbewerbswidriges Verhalten vor und unterstellte ihr, dass sie von Anfang gewillt war, die Preisaktion zu verlängern.

Entscheidung des Gerichts

Die Kölner Richter entschieden in ihrem Urteil vom 25.03.2011 (Az.: 6 U 174/10) zu Gunsten der Klägerin und stuften deren Verhalten als Irreführung von Verbrauchern ein. Eine befristete Preisaktion, wie sie die Beklagte durchgeführt hat, diene alleine dem Zweck, den Absatz zu erhöhen. Potenzielle Kunden sollten den Richtern des 6. Zivilsenats nach durch einen niedrigen Preis angelockt und zum Kauf bewegt werden. Der Verbraucher werde dann in unzulässiger Weise in die Irre geführt, wenn die befristete Preisaktion verlängert werde. Der Kunde gehe nämlich davon aus, dass er eigentlich nur einen kurzen Zeitraum habe, eine Kaufentscheidung zu fällen und sei dadurch eher geneigt, auf einen Preisvergleich zu verzichten. Die Fehlvorstellung auf Kundenseite trete unabhängig davon ein, ob der Werbende von Anfang an die Absicht gehabt hat, die Aktion zu verlängern oder nicht.

Fazit:

Das verbraucherfreundliche Urteil erscheint wenig überraschend. Ein Händler, der eine befristete Rabattaktion ausschreibt, kann diese nicht anschließend verlängern. Auch ein etwaig von Anfang an vorhandener aber nur innerlich gebildeter und nie kommunizierter Wille, die Aktion verlängern zu wollen, schützt den Händler nicht vor diesem Befund. Es bleibt dabei, dass es sich im Ergebnis um eine Irreführung der Verbraucher handelt, die nicht zuletzt von wettbewerbsrechtlicher Relevanz ist.

Onlineshops: Ist die Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion zulässig?
Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Anzeige

Empfehlung

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.