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Um ein besseres Ranking in den Suchmaschinen zu erhalten, werden einige Methoden angewendet, wie beispielsweise das Kaufen von Links in Blogs. Diese mag das Google-Webspam-Team nicht besonders und belegt solche Webseiten mit einer Strafe.Nun hat sich Google selbst bestraft und die Webseite des Browser Google Chrome ist nicht mehr auf der ersten Suchergebnisseite zu finden.
Google beauftragte das Unternehmen „Essence Digital“ mit einer Werbekampagne, achtete aber nicht darauf, wie diese umgesetzt wurde. Diese Kampagne sollte dafür sorgen, dass Videoabrufe über Google Chrome erfolgen.
Letztlich wurden die Videoabrufe über bezahlte Blogeinträge getätigt. In einem Blog wurde auf die Webseite des Google Chrome Browsers verlinkt. Das Problem dabei war, dass kein Nofollow-Attribut gesetzt wurde und dies verstößt eindeutig gegen die Google Webmaster-Richtlinien. Denn durch diese Methode lässt sich eine bessere Position in den Suchergebnissen erreichen. Google wies in der Vergangenheit immer wieder darauf hin, dass gekaufte Links nicht geduldet werden und Webseiten, die solche nutzen, bestraft werfen. Die Strafe ist, dass diese Webseiten für eine Weile in den Suchergebnissen „weit hinten“ positioniert werden.
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In einer Stellungnahme teile das Unternehmen „Essence Digital“ mit, dass Google zu keinem Zeitpunkt die Schaltung bezahlter Blogeinträge oder dem Kauf von Links zugestimmt habe, sondern nur eine Genehmigung für Videoanzeigen erteilte. Ebenso hat Google keine bezahlten Blogeinträge in Auftrag gegeben.
Letztlich hat Google es versäumt, darauf zu achten, wie die Kampagne durchgeführt wurde. So wurden Blogger dazu angehalten, Blogeinträge zu veröffentlichen und erhielten dafür einen Geldbetrag. Der Auftraggeber dieser bezahlten Blogeinträge soll, laut Andrew Girdwood, das Unternehmen „Unruly Media“ sein, das vermutlich von „Essence Digital“ beauftragt wurde.
Dies wurde auch vom Leiter des Webspam-Team, Matt Cutts, bestätigt. Ermittelt wurden über 20 bezahlte Blogeinträge, von denen allerdings nur einer auf die Homepage von Google Chrome linkt und nicht mit „Nofollow“ gekennzeichnet war. Auf diese Weise wurde der Pangerank des Blogs an die Webseite weitergegeben.
Trotz dieses Einzelfalls geht Cutts davon aus, dass auch für die Einbettung der Videos bezahlt wurde und dies verstößt ebenso gegen die Qualitätsrichtlinien. Nun wurde die Homepage von Google Chrome mit einer Strafe belegt, was bedeutet, dass die Webseite 60 Tage nicht mehr an der ersten Stelle in den Suchergebnissen auftaucht.
Damit niemand Google beschuldigen kann, dass sie ihr Marktrecht ausnutzen und Mitbewerber schaden, statuiert das Unternehmen ein Exempel an sich selbst. Google setzt so auch ein deutliches Zeichen und zeigt was mit Webseiten passiert, die mit bezahlten Linkeinkäufen zu einem besseren Ranking gelangen wollen.
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Sören Siebert auf Google+