Anzeige

Sie sind hier: Internetrecht News Marketing & SEO Online-Marketing: LG Berlin nennt konkrete Anforderungen an double opt in

Online-Marketing: LG Berlin nennt konkrete Anforderungen an double opt in

7184
1 Bewertung, Durchschnitt 4.00 von 5
Online-Marketing: LG Berlin nennt konkrete Anforderungen an double opt in4.00 von 5 basiert auf 1 Bewertungen.

Online-Marketing: LG Berlin nennt konkrete Anforderungen an double opt in

Werbetreibende lassen sich im Rahmen von Online-Umfragen häufig das Einverständnis zur Werbung mit verschiedenen Werbemitteln erteilen. Das Landgericht Berlin (LG) hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Urteil zu den Anforderungen geäußert, die an eine solche Zustimmungserklärung zu stellen sind.

Was war geschehen?

Kläger war die Wettbewerbszentrale, die gegen einen Online-Shopping-Club für Sportbekleidung vorging. Dieser hatte eine Werbe-E-Mail an die private Mailadresse eines Verbrauchers gesendet. Der Beklagte Betreiber des Shopping-Clubs behauptete, dass der betroffene Verbraucher vor 1,5 Jahren im Double-Opt-In-Verfahren im Rahmen der Teilnahme an einer Online-Umfrage zum Erhalt von Werbung per E-Mail eingewilligt habe. In dem Text zum “Werbeeinverständnis” wurde nicht zwischen den einzelnen Werbeformen (Telefon, SMS, MMS, E-Mail usw.) unterschieden.

Entscheidung des Gerichts

Das LG Berlin folgte in seinem Urteil vom 09.12.2011 (Az.: 15 O 343/11) dem Antrag der Wettbewerbszentrale. Dem Beklagten war es nämlich nicht möglich, die Einwilligungserklärung in ausgedruckter Form vorlegen. Eine wirksame Einwilligung in eine Werbung unter Verwendung von elektronischer Post setze zudem eine gesonderte, nur auf die Einwilligung in eine solche Werbung bezogene Zustimmungserklärung des Betroffenen voraus. Eine Einwilligung, die in andere Textpassagen gebettet sei, werde diesen Anforderungen nicht gerecht. Zudem kam das Gericht zu der Überzeugung, dass selbst ein wirksam erteiltes, aber ungenutztes Einverständnis mittlerweile erloschen sein. Bei einem Einverständnis, das bereits länger als ein Jahr zurück liege, könne von einem Erlöschen wegen Zeitablaufs ausgegangen werden. Das behauptete Einverständnis beziehe sich dann nicht mehr auf den “konkreten Fall”.

Anzeige

Fazit:

In dem Urteil werden drei Punkte angesprochen, die Unternehmer bei ihrer E-Mailwerbung unbedingt beachten sollten:

1. Das Einverständnis sollte im Double-Opt-In-Verfahren gesondert für jedes Werbemedium (E-Mail, Telefon, SMS, MMS) erfolgen.

2. Das Einverständnis muss in ausgedruckter Form dokumentiert sein. Es empfiehlt sich eine exakte Protokollierung.

3. Das Einverständnis verfällt bei Nichtausübung durch Zeitablauf. Ein Einverständnis, dass länger als ein Jahr zurück liegt, erlischt, wenn es nicht in Anspruch genommen wurde.

Abmahncheck
#LSRfrei: Sie dürfen diesen Beitrag gern kostenfrei zitieren und darauf verweisen.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Online-Marketing: LG Berlin nennt konkrete Anforderungen an double opt in

Anzeige

eRecht24 Newsletter

Bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:

Ihre E-Mail:

Anzeige

Neuste Nachrichten zum Internetrecht als Newsletter Neuste Nachrichten zum Internetrecht als RSS-Feed Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Google+ Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Facebook Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Twitter Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Youtube

Empfehlung

eRecht24 Newsletter

Melden Sie sich jetzt kostenlos an und bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:

-- oder --
Wir halten uns an den Datenschutz.

Sören Siebert auf

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.