
In den USA kündigt sich ein Strategiewechsel der Musikindustrie an. Groß angelegte Klagewellen gegen Einzelpersonen sollen der Vergangenheit angehören und von einem "alternativen Abschreckungsmodell" in Kooperation mit den Providern abgelöst werden.
Laut Aussage des US-Musikverbandes RIAA, der den Strategiewechsel bereits bestätigte, sei man sich bereits mit den großen Providern einig. Dabei schwebt dem Verband eine so genannte "Three Strikes" - Lösung nach französischem Vorbild vor: Wer illegal Musik verbreitet, erhält statt einer Abmahnung eine Warnung per Post oder Email. Fällt man anschließend wiederholt auf, riskiert man eine Internetsperre. Besonders hartnäckige Filesharer sollen jedoch auch weiterhin Abmahnungen erhalten. Klagen hingegen will der Verband in Zukunft aber auf ein Minimum reduzieren.
Kritik an der neuen Strategie kommt von den Bürgerrechtlern der Electronic Frontier Foundation (EFF). Zwar begrüßt man den zukünftigen Verzicht auf Massenklagen, hält die neue Strategie rechtstaatlich dennoch für zweifelhaft. So würden die Provider in Zukunft auf Zuruf der Musikindustrie handeln und nach eigenem Ermessen entscheiden. Rechtsstaatliche Verfahren würden dabei außen vor bleiben. Hinzu kommen grundrechtliche Probleme einer Internetsperre, gehört das Internet im Informationszeitalter mittlerweile zu einem der wichtigsten Kommunikationsmedien.
Auch die deutsche Industrie liebäugelt bereits mit dem französischen Modell und reagiert entsprechend positiv auf den Schritt der amerikanischen Kollegen. Dieter Gorny, Vorsitzender des Bundesverbandes der Musikindustrie, bezeichnete die bisherigen Massenverfahren gegen Onlinepiraten gar als "Notlösung" und wünscht sich deshalb einen vergleichbaren Schritt in Kooperation mit deutschen Providern.
Fazit:
Das französische Modell bietet einen unbestreitbaren Vorteil: Entkriminalisierung, ungeachtet anderer grundrechtlicher Fragen. Auch dürfte es deutlich wirksamer sein, als bisherige Abmahnverfahren. Das zeigen zumindest Umfragen in Frankreich und England, wonach 70 bis 90 Prozent der Befragten bei einem Warnhinweis illegales Filesharing aufgeben würden.
Autor: Christian Hense
Rechtsberatung Abmahnung und Tauschbörsen: RA Sören Siebert
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