Harte Strafen für die Macher des Torrent-Trackers "The Pirate Bay". Am vergangenen Freitag hat ein schwedisches Gericht die vier angeklagten Männer der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden. Neben Haftstrafen von jeweils einem Jahr verurteilte das Gericht zur Zahlung von Schadensersatz von 2,75 Millionen Euro.
Die schwedische Staatsanwaltschaft warf den vier Männern vor, Millionen von Internetnutzern eine Plattform für den kostenlosen Download von Musik, Filmen und Software anzubieten. Die Verteidigung wies dies zurück und verwies darauf, dass auf der Plattform selbst keine entsprechenden Inhalte angeboten werden, sondern lediglich eine Vermittlung stattfinde.
Eine Argumentation, die das Stockholmer Bezirksgericht nicht überzeugen konnte. Das mit einem Richter und drei Schöffen besetzte Gericht vertrat vielmehr die Ansicht, dass schon das Bereitstellen einer Suchmöglichkeit zum Auffinden von urheberrechtsverletzenden Inhalten rechtswidrig ist, die Betreiber ihre Nutzer gar zum Tausch angestiftet haben und sich dessen auch bewusst waren. Die Haftstrafe von einem Jahr begründete man mit dem durchweg organisierten Auftreten der Gruppe und der kommerziellen Absicht der vier Angeklagten.
Die Männer im Alter zwischen 24 und 48 Jahren sehen das Urteil indes gelassen. Peter Sunde, Sprecher der Gruppe und selbst Angeklagter, gibt sich kämpferisch: Man werde Berufung einlegen und durch alle Instanzen gehen und sich gegen die "Gewinninteressen der Industrielobby" durchsetzen.
Die Film- und Musikwirtschaft nahm das Urteil positiv auf. Für Stefan Michalk vom Bundesverband Musikindustrie habe das Urteil gar eine "Signalwirkung". Ob das Urteil wirklich ein "Etappensieg" ist, muss sich erst zeigen. Denn auf sicheren Füßen steht der Urteilsspruch nicht.
Pirate-Bay-Verteidiger Per Samuelsson vermutet gar politischen Druck hinter dem Urteil. Für ihn ist die Sache indes klar, The Pirate Bay sei seiner Ansicht lediglich ein Vermittler zwischen zwei Nutzern und müsse deshalb vergleichbaren Haftungsprivilegien unterliegen wie ein Internetprovider. Dieser hafte freilich nicht für die Verfehlungen seiner Kunden. Die Betreiber von Pirate Bay haben zwischenzeitlich Berufung eingelegt.
Fazit:
Ein Urteilsspruch mit Folgen, macht es den Weg frei für zahlreiche weitere Klagen gegen vergleichbare Angebote. Doch die eigentliche Frage, ab wann ein Dienstanbieter im Internet eine Urheberrechtsverletzung begeht oder lediglich ein technisches Werkzeug zur Verfügung stellt, konnte das Gericht nicht klären, sondern formulierte vielmehr eine gefährliche Pauschaldefinition.
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