Nun reagiert auch die Industrie auf den Wandel. So teilte der Bundesverband der Musikindustrie auf seiner Webseite mit, dass bereits mehrere Nutzer, die urheberrechtlich geschützte Werke auf Sharehostern zum Download angeboten hatten, abgemahnt wurden. Bei einem Nutzer führte das rechtswidrige Hochladen eines noch unveröffentlichten Albums sogar zu einer Hausdurchsuchung.
Der Bundesverband weist in seiner Erklärung darauf hin, dass der neu geschaffene zivilrechtliche Auskunftsanspruch auch bei illegalen Uploads auf Sharehostern greift. Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte über Sharehoster bereitstelle, der müsste künftig mit "erheblichen juristischen und finanziellen Konsequenzen" rechnen, so Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie.
Zwar sei nach Angaben des Verbandes die Zahl der illegalen Downloads von rund 600 Millionen auf 300 zurückgegangen, aber noch immer käme auf jeden legal im Netz verkauften Song acht illegale Downloads. Grund für den Rückgang sind wohl auch die weit über 100.000 Verfahren die seit 2004 eingeleitet wurden. Trotz des scheinbaren Erfolgs würde Michalk lieber das französische Three-Strikes-Modell mit der Möglichkeit zum Verschicken von Warnhinweisen vorziehen.
Fazit:
Das Sharehoster auf Dauer auch keine sicheren Häfen für Filesharer bieten würden, war abzusehen. Nicht nur Provider sind durch den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch verpflichtet, sondern auch Anbieter von Sharehostern. Auch bleiben vorerst nur die Verbreiter von urheberrechtlich geschützten Werken im Visier der Industrie.
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