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Hunderte Hausdurchsuchungen gegen Tauschbörsennutzer

Beim größten jemals in Deutschland gegen Tauschbörsennutzer geführten Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Köln in den vergangenen Wochen ca. 130 Hausdurchsuchungen durchführen lassen.

Die Ermittlungsbehörden hatten monatelang auf einen eDonkey-Server zugegriffen und so insgesamt ca. 40.000 IP-Adressen erlangt, von denen an die 3.500 deutschen Tauschbörsennutzern zugeordnet werden konnten. Nach Aussagen der Staatsanwaltschaft wurden die Hausdurchsuchungen bei Nutzern durchgeführt, über deren Rechner mehr als 500 files zum Tausch angeboten wurden. Der Hinweis auf den betreffenden Server kam aus den Reihen der Musikindustrie. Der Chef der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI)John Kennedy sprach in einer Pressekonferenz dann auch von einem „sehr wichtigen Tag für die Musikindustrie".

Die ermittelten Anschlussinhaber müssen nach den Erfahrungen der Vergangenheit nun neben den laufenden strafrechtlichen Auseinandersetzungen mit zivilrechtlichen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen in Höhe von oftmals mehreren Tausend Euro rechnen. Nach Aussagen der IFPI wurden in der Vergangenheit ca. 1.000 zivilrechtliche Verfahren gegen Tauschbörsennutzer abgeschlossen, die Schadensersatzforderungen beliefen sich dabei auf bis zu 15.000,00 Euro pro Nutzer.

Die Höhe der Abmahnkosten sowie die Schadensersatzsummen werden dabei von den abmahnenden Rechtsanwälten anhand der Anzahl der angebotenen Titel festgelegt. Problematisch ist insbesondere die oftmals geäußerte These, jeder in Tauschbörsen angebotene Titel wäre andernfalls legal im Laden gekauft worden.
Auch häufen sich die Fälle, in denen die betroffenen Anschlussinhaber gar nichts von der Nutzung ihrer Computer im Rahmen von Tauschbörsen wissen. Oftmals fallen die betroffenen aus allen Wolken, wenn Sie erfahren dass Ihre Kinder, Enkel oder deren Freunde den Internetanschluss nutzen, um in Tauschbörsen Songs herunter zu laden. Die Rechtsprechung geht hierbei mehrheitlich von einer verschuldensunabhängigen Haftung des Anschlussinhabers aus.

Fazit: Die Musikindustrie sieht in den Nutzern von Tauschbörsen weiterhin die maßgeblich Verantwortlichen für die massiven Umsatzrückgänge der letzten Jahre.

Die Betroffenen sollten Rat von einem spezialisierten Anwalt einholen, um ihre Rechte im Rahmen der nun folgenden kostenpflichtigen Abmahnungen vertreten zu lassen. Aufgrund der weitreichenden rechtlichen und finanziellen Folgen sollten weder die geforderte Unterlassungserklärung noch die oftmals immensen Kosten der Abmahnungen ohne juristische Prüfung anerkannt werden.

Rechtsanwalt Sören Siebert
www.kanzlei-siebert.de

 

 


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Labels: Tauschbörsen
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