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Sammelklage gegen Apple - Verknüpfung von iPod und iTunes im Visier

Der iPod hat in den USA einen Marktanteil von 70 %. Pro Sekunde verkauft iTunes durchschnittlich 58 Songs. Diese Woche wurde die Marke von zwei Milliarden verkauften Liedern überschritten. Zudem wurden bislang über 50 Millionen TV - Folgen und 1,3 Millionen Spielfilme an den Nutzer gebracht. Diese Traumzahlen haben jedoch einen faden Beigeschmack. Wer im Online - Shop iTunes Musikstücke erwirbt, kann diese nur auf einem Apple-Rechner oder auf seinem iPod abspielen. Eine Nutzung auf Abspielgeräten der Konkurrenz verhindert das DRM (Digital Rights Management) – System “FairPlay”. Gegen die Verknüpfung von erworbenen Songs bei iTunes und der ausschließlichen Möglichkeit diese auf Geräten von Apple abzuspielen, ist in den USA jetzt eine Sammelklage anhängig.

Die Sammelklage wurde durch den revidierten Geschäftsbericht von Apple bekannt. Nachdem das zuständige Gericht den Antrag auf Abweisung der Klage zurückgewiesen hatte, informierte Apple die US - Börsenaufsicht. Ziel der Kläger ist es, die Lizensierung und damit einhergehende Nutzung von iTunes – Songs auf anderen MP3 - Playern zu ermöglichen. Sie sehen im Verhalten von Apple eine Verletzung des Wettbewerbsrechts und die Errichtung eines illegalen Monopols für den Verkauf von Online – Musik. Dazu komme, so die Kläger, dass Apple die Käufer der Musikstücke über die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit der gekauften Files im Unklaren lasse.

Apple hatte bereits in den vergangenen Jahren Ärger wegen der fehlenden Lizensierung seines DRM-Systems “FairPlay”. Jedoch blieben sowohl eine Beschwerde der “Virgin Group” im Jahr 2004 (Frankreich), die Kampagne “Freedom of Music” von “Real Networks”, als auch eine Abmahnung durch den Verbraucherzentralen Bundesverband (VZBV) bislang erfolglos. Wie verschiedenen Presseberichten zu entnehmen, ist eine weitere Sammelklage gegen Apple anhängig. Hierbei geht es um die hohe Ausfallrate der Hauptplatine des G4 - iBooks.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung
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