Die beliebte P2P - Tauschbörse LimeWire befindet sich seit Mitte des Jahres 2006 im Rechtsstreit mit dem Verband der amerikanischen Musikindustrie RIAA (Recording Industry Association of America). Dieser fordert pro getauschtem Song, bei dem keine Lizenzen von den Rechteinhabern eingeholt wurden, Schadensersatz in Höhe von 150.000.- US-Dollar. Der Interessenverband nimmt den Anbieter LimeWire für Verstöße gegen das Copyright durch seine Kunden in Anspruch.
Die RIAA wirft LimeWire vor, durch die Bereitstellung einer P2P-Tauschbörse aktiv zu Urheberrechtsverletzungen durch seine Nutzer beigetragen zu haben. Somit liegt die rechtliche Verantwortung auch beim Anbieter. Die Musikindustrie beruft sich dabei auf die Entscheidung des US - Supreme Court im Fall Grokster. LimeWire reagierte auf die Klage mit Einreichung einer Gegenklage. Der Anbieter sieht im Verhalten der Musikindustrie eine rechtswidrige Ausnutzung einer Monopolstellung. Insbesondere bestünden bereits technische Möglichkeiten, den Tausch von urheberrechtlich geschützten Materials zu verhindern. LimeWire hat dabei die “Hash-Werte” für einzelne Files im Auge. Ein Hash-Wert kann zum Beispiel zum Auffinden von Daten in einer Datenbank oder dem elektronischen Signieren von Dokumenten verwendet werden. LimeWire wirft den Major Labels vor, dass diese die Hash-Werte ihrer Musikstücke nicht herausgeben. Ein Filtern von Freeware und urheberrechtlich geschütztem Material sei so nicht möglich. Es bleibt abzuwarten welche der Parteien sich durchsetzen wird.
Inzwischen hat sich als Nachfolger von LimeWire die P2P-Tauschbörse FrostWire etabliert. Gegründet wurde sie unter anderem von ehemaligen Mitarbeitern von LimeWire. FrostWire ist ein Open - Source basierter P2P-Client, der ohne Filter auskommen soll. Insbesondere haben sich die Anbieter das Ziel gesetzt, das es keine Kommerzialisierung der Tauschbörse geben darf.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Tauschbörsen: Rechtsanwalt Sören Siebert
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