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Apple erhält wegen iTunes Beschwerde von Verbraucherschützern

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Verbraucherschutzverbände aus Deutschland (vzbv), Frankreich (UFC Que Choisir) und Skandinavien drohen nun mit rechtlichen Schritten gegen den Computerkonzern Apple. Hintergrund sind die restriktiven Nutzungsbedingungen für das Musikportal iTunes. Kunden die Songs von Apple erwerben, können diese nur auf Geräten wie zum Beispiel dem iBook, MacBook, dem iPod oder ab Sommer auf dem iPhone abspielen. Es ist jedoch nicht möglich die Musikstücke auf anderen MP3 - Playern zu hören. Dies verhindert das von Apple eingesetzte DRM – System “FairPlay”. Die Verbände fordern, dass Apple seine Lizenzverträge mit der Musikindustrie neu aushandelt, damit der Download von Songs auch ohne eine Reglementierung durch DRM – Systeme möglich wird. Indirekt wird die Musikindustrie dabei aufgefordert neue Standards für die Verwertung digitaler Musik zu entwickeln.

Ein weiterer Kritikpunkt der Verbraucherschützer ist eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von iTunes. Diese ermöglicht dem Musikportal die AGBs einseitig zu verändern ohne dass dabei eine Zustimmung durch den Käufer eingeholt werden muss. Zudem wird die Ausgestaltung der Haftungsregelungen als nutzerunfreundlich kritisiert. Der norwegische Verbraucherombudsmann (Forbrukerombudet) hat Apple jetzt ein Ultimatum bis zum 01.10.2007 gestellt. Sollten die geforderten Änderungen nicht umgesetzt werden, droht ein Gerichtsverfahren. Die Folge könnte die Schließung des iTunes – Shops in Norwegen sein.

Der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) geht zur Zeit ebenfalls mit Abmahnungen gegen Anbieter von Computerspielen vor. Betroffen sind die Unternehmen “Electonic Arts” (Sims), “Take 2 interactive” und “Blizzard Entertainment” (World of Warcraft). Der vzbv wirft ihnen vor, mit unzulässigen Lizenzbedingungen zu operieren. Insbesondere geht es um das Verbot als Käufer der Spiele - Software eine private Sicherungskopie machen zu dürfen. Die Verbraucherschützer sehen darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht.

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Autor: Philipp Otto

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