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MP3 - Microsoft muss 1,5 Milliarden US-Dollar Schadensersatz zahlen

Der Computerriese Microsoft wurde vom US-Bundesgericht in San Diego wegen Verletzung von zwei Patenten rund um die MP3-Technologie zu Schadensersatz in Höhe von 1,52 Milliarden US-Dollar (ca. 1,15 Milliarden Euro) verurteilt. Berechnungsgrundlage war dabei die Anzahl verkaufter Computer zwischen 2003 und 2005. Der Betrag ist an den Konkurrenten und Netzwerkausrüster Alcatel-Lucent zu zahlen. Die Verletzung der Patente habe durch die Integration des MP3-Codec (MPEG-1, Layer 3) in den Windows-Mediaplayer stattgefunden. Dies ist das erste von sechs patentrechtlichen Verfahren zwischen den beiden Giganten.

Alcatel-Lucent gab im Gerichtsverfahren an, dass die Patente des MP3-Codec in dem durch den Konzern Lucent finanzierten Forschungslabor Bell Labs in Murray Hill (New Jersey) ursprünglich angemeldet wurden. Nach der Übernahme von Lucent durch den französischen Konzern Alcatel Anfang Dezember 2006 lägen die Rechte an den Patenten nun bei Alcatel-Lucent. Microsoft sieht durch die Integration der Technik in seine Geräte jedoch keine Verletzung des Patentrechts, da der Konzern die Nutzungsrechte an der Technologie beim deutschen Fraunhofer-Institut für integrierte Schaltungen für einen zweistelligen Millionenbetrag erworben hatte. Das Fraunhofer-Institut vergibt für diese Technologien seit Jahren in der Branche üblicherweise die Lizenzen für die Nutzung.

Durch die Entscheidung des Bundesgerichtes hat Alcatel-Lucent nun die Möglichkeit eine Unterlassungsverfügung für die Nutzung der MP3-Codes durch Microsoft zu erwirken. Besonders pikant ist dabei, dass nahezu alle Anbieter der MP3-Technologie die Nutzungsrechte ebenfalls beim Fraunhofer-Institut erworben haben und rechtlich in der selben Situation wie Microsoft sind. Der Computer-Gigant kritisiert das Urteil als ungerechtfertigt. Es ist deshalb zu erwarten dass er Berufung gegen die Entscheidung einlegen wird.

Fazit:
Die endgültige Entscheidung des Rechtsstreites hat große Auswirkungen auf den Computer-Markt, da die Nutzung von MP3 als gängiges Format zum Abspielen von Musik eine überragende Rolle spielt. Auch das deutsche Fraunhofer-Institut wird die weitere Entwicklung mit Spannung beobachten, da jährlich mehrere Millionen an Einnahmen durch Vergabe der Nutzungslizenzen im Haushalt verbucht werden können.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Patent- und
Wettbewerbsrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert


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