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MP3-Patente - Microsoft muss keinen Schadensersatz zahlen

Im Februar 2007 wurde der weltweit größte Software-Konzern Microsoft vom US-Bundesbezirksgericht in San Diego zur Zahlung von 1,52 Milliarden US-Dollar (ca. 1,15 Milliarden Euro) wegen der Verletzung von zwei Patenten rund um die MP3-Technologie durch die Anwendung des Windows Media Player verurteilt. Im Mai 2007 wurde die damalige Entscheidung durch das Gericht nochmals bestätigt. In einer aktuellen Entscheidung hat das gleiche Gericht  seine damalige Entscheidung nun allerdings aufgehoben. Microsoft muss nun den damals verhängten Schadensersatz nicht bezahlen.

Das Gericht hat entgegen seiner ursprünglichen Meinung nun entschieden, dass Microsoft das eine der beiden Patente (457-Patent) nicht verletzt habe, bei dem anderen (080-Patent) fehlen dem Kläger Alcatel-Lucent bereits die entsprechenden Rechte für eine Klage. Microsoft feierte die Gerichtsentscheidung euphorisch und verkündete, dass diese ein Sieg für die Nutzer digitaler Musik und ein Triumph für den gesunden Menschenverstand innerhalb des Patentsystems sei.

Die Klägerin, der Netzwerkausrüster Alcatel-Lucent, hatte behauptet, dass die geltend gemachten Patente aus dem Forschungszentrum Bell-Laboratories stammten. Dieses wurde von dem Unternehmen Lucent Technology, einer Tochter des Unternehmens AT&T, finanziert. Nachdem Lucent von Alcatel übernommen wurde, lägen somit auch die Patente bei Alcatel-Lucent. Microsoft dagegen brachte vor, dass die Nutzung der MP3-Technologie rechtmäßig sei, da das Unternehmen die strittigen Anwendungen beim deutschen Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen lizenziert hatte. Das Fraunhofer-Institut hatte damals zusammen mit den Bell Labs die Technik entwickelt.

Fazit:
Der Patentstreit zwischen Alcatel-Lucent und Microsoft ist mit der aktuellen Entscheidung des US Bundesbezirksgerichts in San Diego allerdings noch nicht beigelegt. Unmittelbar nach dem Urteil kündigte Alcatel-Lucent an, dagegen Berufung einlegen zu wollen. Vom Unternehmen hieß es, das Urteil sei schockierend und verstörend.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung MP3, Patent- und Markenrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert


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