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Nach der Wahl: Deutsche Musikverleger fordern Anpassung des Urheberrechts

Die Musikindustrie musste wie kaum eine andere Branche Umsatzeinbußen durch das Internet hinnehmen. Und wie kaum eine andere Branche ist die Musikindustrie selbst schuld daran. Es wurde nahezu jedes erfolgversprechende Geschäftsmodell im Internet verpasst, statt dessen scheint das Geschäftsmodell insbesondere der Major-Labels aus Massenabmahnungen von Tauschbörsennutzern zu bestehen.

Nach der Bundestagswahl hat sich nun der Deutsche Musikverleger-Verband e.V. (DMV) zu Wort gemeldet und die eigenen Ideen und Forderungen an die neue Bundesregierung dargelegt. Die Präsidentin des Verbandes Dagmar Sikorskistellte dabei als besonders dringend folgende drei Punkte heraus:

1. Anpassung des Urheberrechts an die technische Entwicklung

„Im Hinblick auf den großen wirtschaftlichen Schaden, den die illegale Musiknutzung insbesondere im Online-Bereich anrichtet, wünschen wir uns von der Bundesregierung, das Urheberrecht und die damit im Zusammenhang stehenden anderen gesetzlichen Vorschriften der technischen Entwicklung so anzupassen und durchzusetzen, dass die angemessene wirtschaftliche Beteiligung der Urheber an der Nutzung ihrer kreativen Leistungen sichergestellt ist.“

2. Änderung der gesetzlichen Grundlagen im Hinblick auf die kollektive Rechtewahrnehmung im Online-Bereich, insbesondere in der EU

"Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (WahrnG), das die gesetzliche Grundlage für die kollektive Rechtewahrnehmung durch die Verwertungsgesellschaften darstellt, muss ebenfalls den veränderten Verhältnissen angepasst werden.“

Zu der Wahrnehmung von Onlinerechten merkte sie an:

„Hier wünschen wir uns neben einer gesetzlichen Neuregelung darüber hinaus einen verstärkten Einfluss der Bundesregierung auf die Aktivitäten der EU in Brüssel, um die Fehlentwicklungen der letzten Jahre zu korrigieren. Dies ist auch deshalb unerlässlich, weil dieses Gesamtthema letztlich nur im internationalen Rahmen wirksam geregelt werden kann“.

3. Erhaltung der Vielfalt des Musiklebens in Deutschland

„Wir wünschen uns von der Bundesregierung, dass sie hier ihren Einfluss auf Länder und Kommunen geltend macht. In diesem Zusammenhang möchten wir daran erinnern, dass der DMV wie viele andere Organisationen des Kulturlebens bereits in der letzten Legislaturperiode gefordert haben, die Kultur als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen. Dieser Ansatz sollte weiter verfolgt werden.“

Fazit:

Das Urheberrecht wurde in den letzten Jahren bereits mehrfach auf Drängen der Musikindustrie geändert, ohne dass sich die wirtschaftliche Situation der Musikindustrie hierdurch spürbar verbessert hätte. Allerdings muss in der Tat ernsthaft über ein Vergütungsmodell nachgedacht werden, das die Kreativen angemessen für die Millionenfache Nutzung Ihrer Werke im Netz vergütet.

CDU und FDP können nun ihre medienpolitische Kompetenz unter Beweis stellen und hier eine Vorreiterrolle in Sachen modernes Urheberrecht und neue Medien einzunehmen. Gleichzeitig Netzsperren für filesharer UND ein freies Internet zu fordern, geht dabei jedoch nicht in die richtige Richtung.


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