Immer wieder kommt es zu rechtlichen Auseinandersetzungen, die die unautorisierte Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material – seien es nun Filme oder Musikwerke – zum Anlass haben. Viele Filesharer greifen daher nicht mehr auf die klassischen Musiktauschbörsen zurück, sondern nutzen vielmehr Dienste wie Rapidshare, um die gewünschten Titel zu erhalten. Wie kürzlich bekannt wurde, wurde nun offenbar eine einstweilige Verfügung gegen Rapidshare erlassen.
Was war passiert?
Im Zuge von Internet-Recherchen wurde der Filmverleiher SENATOR darauf aufmerksam, dass der von ihr vermarktete Film „Der Vorleser“ auf Rapidshare heruntergeladen werden konnte. Da Rapidshare offenbar keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, wurde das Schweizer Unternehmen nunmehr vom Landgericht Hamburg im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens dazu verpflichtet, zukünftig sicherzustellen, dass der Film nicht mehr über den Filehoster-Dienst verbreitet wird.
Fazit:
Die einstweilige Verfügung ist als weiterer Sieg der Contentindustrie gegen Filehoster zu werten – es stellt sich jedoch die Frage, wie es einem Filehoster möglich sein soll, bei Tausenden von neu hochgeladenen Dateien täglich die unautorisiert hochgeladenen Dateien herauszufiltern.
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