Schlechte Zeiten für die Betreiber von Filehostern: Wie kürzlich bekannt wurde, konnte das Label „Roadrunner“ vor dem Hamburger Landgericht ein Ordnungsgeld gegen den Schweizer Filesharer Rapidshare erwirken.
Was war passiert?
Das Plattenlabel Roadrunner hatte durch seine Rechtsvertreter Ende 2009 eine einstweilige Verfügung gegen Rapidshare erwirkt, die Rapidshare dahingehend verpflichtete, das aktuelle Album der Gruppe „Kiss“ – „Sonic Boom“ – nicht mehr auf der Plattform zum Download bereit zu halten.
Nachdem die Rechtsvertreter nunmehr feststellen mussten, dass das Album trotz der einstweiligen Verfügung noch zum Download bereit stand, beantragten sie den Erlass eines Ordnungsgeldes gegen Rapidshare – mit Erfolg, wie nun das Landgericht Hamburg entschied. Dies hat zur Folge, dass die Betreiber von Rapidshare nunmehr ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.500 EUR zahlen müssen.
Fazit:
Man darf gespannt sein, ob nun auch weitere Rechteinhaber verstärkt den Weg der einstweiligen Verfügung in Verbindung mit Ordnungsgeldern nutzen werden, um nicht nur das Bereithalten ihrer Songs auf Filehostern wie Rapidshare zu unterbinden, sondern es den Fileshostern zugleich durch die Ordnungsgeld finanziell schwer zu machen.
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