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USA: Nutzung von P2P-Tauschbörse KaZaa kostet 220.000 Dollar

Die 30-jährige Jammie Thomas wurde von zwölf Geschworenen eines US-Gerichts in Minnesota wegen der Nutzung einer Tauschbörse durch das Einstellen von 24 Songs für schuldig befunden und zu der Rekordstrafe von 220.000 Dollar (umgerechnet nach aktuellem Kurs ca. 156.000 Euro) verurteilt. Der US-Branchenverband Recording Industry Association of America (RIAA) klagte gegen die alleinstehende Mutter und machte einen Verstoß gegen US-Copyright-Gesetze geltend.

Insgesamt habe sie 1.700 Dateien mit Musik zum kostenlosen Tausch angeboten, so die RIAA. Vor Gericht ging es jetzt allerdings nur um das Einstellen von 24 Songs von Bands wie Guns `n Roses oder Janet Jackson. Die Einstellung soll dabei über einen Shared-Ordner eines KaZaa-Clients erfolgt sein. Allerdings hatte die Beklagte kurz nach den geltend gemachten Verstößen ihre Festplatte ausgetauscht. Das nach zweitägiger Verhandlung verkündete Urteil stößt bei Kritikern und bei dem an dem Verfahren beteiligten Rechtsanwalt Ray Beckermann für Erstaunen. Der Anwalt machte in einer Stellungnahme deutlich, dass es keinen Beweis für die Schuld von Thomas gegeben habe. Die Musikindustrie musste im Laufe des Verfahrens nicht beweisen, dass überhaupt ein Download der Musikstücke erfolgt ist.

Die Jury sah dies anders und folgte nach Einschätzung von Experten der Argumentationslinie der RIAA. Diese hatte vorgebracht, dass bereits die einfache Bereitstellung von Musik-Dateien eine Verbreitung derselben sei und im Digital Millenium Copyright Act (DMCA) sanktioniert ist. Zudem deute der Thomas`KaZaa-Nutzernamen "tereastarr" über den eine IP-Adresse und die Adresse ihres Computers festgestellt wurde, auf ihre Schuld hin. Bislang ist noch nicht eindeutig geklärt, ob Thomas über ihre Anwälte Berufung gegen die Entscheidung einlegen wird.

Fazit:
Bislang ist es in den meisten Fällen, in denen die US-Musikindustrie Nutzerinnen und Nutzern Verstöße gegen das US-Copyright im Rahmen der Nutzung von Musik-Tauschbörsen vorgeworfen hat, zu einem außergerichtlichen Vergleich gekommen. Da jetzt erstmals ein Gericht darüber entscheidet, ist neu. Beobachter sprechen von einer Grundsatzentscheidung. Ob ein einzelner Song von Janet Jackson über 9200 Dollar wert ist, wird die weitere Entwicklung des Falls zeigen.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Abmahnung Tauschbörsen: Rechtsanwalt Sören Siebert


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