Am dritten Tag der CEBIT 2008 veranstaltete der Heise Zeitschriften Verlag auf dem Heise Cebitstand eine äußerst interessante Podiumsdiskussion zu rechtlichen Fragen rund um das allseits beliebte, jedoch illegale Sharing von Filmen, Musik und Softwareraubkopien in Tauschbörsen wie Emule, Kazaa, Bittorent und Co.
An der Diskussion beteiligten sich:
Den rund 50-70 Zuhörern vor Ort bot sich eine spannende zweistündige, kontroverse Diskussion rund um das neue Urheberrecht, die Auswüchse der Abschreckungsstrategien der Musikindustrie sowie um die derzeit in den Medien diskutierte Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaften im Sinne der Rechteinhaber zur Durchsetzung vor allem zivilrechtlicher Ansprüche.
Rechtsanwalt Timo Schutt forderte von der Politik im Sinne seiner Mandanten aus der Film- und Musikindustrie die Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs . Seine Kanzlei wolle zur besseren Verfolgung ohne Inanspruchnahme der Staatsanwaltschaft über die Internetprovider an die Personendaten vermeintlicher Tauschbörsennutzer gelangen können.
Derzeit stellt die Kanzlei Schutt und Waetke pro Woche Strafanzeigen gegen unbekannt im zwei- bis dreistelligen Bereich. Dabei wird die Staatsanwaltschaft als Erfüllungsgehilfe der Anwälte und deren Mandanten instrumentalisiert. Eine Änderung der rechtlichen Situation würde die Staatsanwälte entlasten bestätigte auch Roland Stump von der Oberstaatsanwaltschaft Offenburg. Jedoch gab er auch zu bedenken, dass eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen würde nur eine Verlagerung zu den Richtern der Amtsgerichten bewirken würde.
Der Geschäftsführer des Bundesverbands der Musikindustrie e.V., Stefan Michalek, gab an: „Seine Mitglieder wollen nur ihre Rechte durchsetzen.“ Er sei offen für neue Geschäftsmodelle und Vertriebswege für digitale Medien, könne aber illegales Kopieren nicht tolerieren und erhofft sich eine größere Sensibilisierung durch Aufklärung, denn Raubkopieren sei kein Kavaliersdelikt.
Der Vertreter der von Abmahnung Betroffenen RA Sascha Kremer hielt dagegen die Praktiken der massenhaften, kommerzialisierten Abmahnungen für kritisch. So kommen inzwischen auch diverse zwielichtige Pornoproduzenten aus Übersee auf den Gedanken, dass mit zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen in Deutschland ein gutes Geld „nebenher“ zu verdienen sei. Die eigentliche Strafverfolgung sei inzwischen fast zur Nebensache geworden.
Jan Huwald von der Piratenpartei schürte die Diskussion mit immer neuem, explosivem Brennmaterial. Er fragte kritisch danach, ob zivilrechtliche Auskunftsansprüche nicht Tür und Tor für jeden „der mal eben in die Privatsphäre eines anderen eindringen wollte“ eröffnen würde. Oder auch warum als Indizienbeweise in Tauschbörsenprozessen sehr einfach manipulierbare Textdateien oder Screenshots zugelassen sein.
Für diejenigen, die am Donnerstag nicht an der Podiumsdiskussion teilhaben konnten, hat der Heise Verlag freundlicher Weise Ausschnitte der Tauschbörsen-Kontroverse ins Netz gestellt.
Fazit: Das Thema Tauschbörsen bleibt spannend. Jedem sollte klar sein, das das Einstellen und Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material in Tauschbörsen, egal ob MP3 Song, Kinofilm oder Kaufsoftware illegal ist. Allerdings bleibt die Frage offen ob gerade Massenabmahnungen, Verfolgungsalgorithmen und hohe Zivilstrafen der richtige Weg zur Sensibilisierung der Bevölkerung sind oder ob die Musikindustrie stattdessen nicht doch neue, innovative und vielleicht preiswerte Vertriebswege für ihre Produkte entwickeln sollte.
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