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Staatsanwaltschaft verweigert Ermittlungen gegen Tauschbörsen-Nutzer

Dem Vorgehen der Musikindustrie, Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften mit zehntausenden Strafanzeigen gegen Tauschbörsennutzer lahm zu legen, um diese danach abmahnen zu können, verweigert sich Staatsanwaltschaft Wuppertal nach Informationen von heise.de. Entsprechende Massenstrafanzeigen bleiben dort unbearbeitet, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegenüber eRecht24 mit.

Man halte dort bereits das Aufnehmen von Ermittlungen für unverhältnismäßig, die die Tauschbörsennutzer in der Regel keine finanziellen Interessen verfolgen. Der Musikindustrie gehe es nicht um Bestrafung von tatverdächtigen, sondern allein um die Adressermittlung, um die Tauschbörsennutzer dann kostenpflichtig abmahnen zu können. Hier erfahren Sie mehr über die rechtlichen Hintergründe der Massenabmahnungen gegen Tauschbörsennutzer

Eine Stafanzeige ist im Vorfeld nötig, da die Musikindustrie von den Tauschbörsennutzern nur die IP Ermitteln kann. Eine Zuordnung von IP-Adresse zu den Daten des Anschlussinhabers scheitert daran, dass es für die Musikindustrie keine zivilrechtliche Grundlage zur Erlangung der Daten gibt. Deshalb werden zehntausende Strafanzeigen gegen Unbekannt gestellt, die Staatsanwaltschaft muss dann den Anschlussinhaber ermitteln. Durch die Masse der Strafanzeigen werden die betroffenen Teile der Ermittlungsbehörden oft vollständig lahm gelegt. Allein bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal wurden im Januar und Februar 2008 ca. 2000 IP-Adressen zur Ermittlung des Anschlussinhabers eingereicht.

Die Rechteinhaber und Abmahnkanzleien haben sich bereits bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf als übergeordnete Behörde beschwert. Dort prüft man die Vorgänge.

Fazit:

Es war höchste Zeit, dass man in den Ermittlungsbehörden zumindest einmal deutlich darauf aufmerksam macht, wie hier massenhaft Ressourcen für Fälle gebunden werden, die sich in der Mehrzahl ohnehin nur im Bagatellbereich abspielen.

Nicht nur, dass die Polizisten und Staatsanwälte vom Steuerzahler bezahlt werden, damit die Musikindustrie dann kostenpflichtig abmahnen kann. Diese Kräfte fehlen der ohnehin hoffnungslos überlasteten Polizei und Justiz dann natürlich bei der Ermittlung und Verfolgung von schweren Straftaten.

Autor:
Rechtsanwalt Sören Siebert – Rechtsberatung Abmahnung Tauschbörsen

 


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Labels: Tauschbörsen
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