Screenshots als Beweismittel? Beim Filesharing in Tauschbörsen, wie Emule, Kazaa und Co. nichts ungewöhnliches, sondern eher die Regel. Um die Rechtsverletzung eines Filesharers zu beweisen, werden alle wichtigen Daten, zumeist mit Hilfe von Screenshots, festgehalten und in Form eines Ausdruckes als Beweis vorgelegt. Diese enthalten dann beispielsweise die IP-Adresse, betreffende Datei, sowie den genauen Tatzeitpunkt. Eine nicht ganz unstrittige Beweisführung, wie auch schon das LG Hamburg (Az. 308 O 76/07) feststellte.
Schwedische Filesharing-Aktivisten demonstrieren nun die fragliche Beweiskraft auf ihre eigene Art, nämlich mit der "bevismaskinen ". Was auf Deutsch nichts anderes als "Beweismaschine" bedeutet, ist ein kleines, aber dennoch geniales Tool.
Auf einem Web-Formular gibt man einfach den Namen des potentiellen Filesharers ein, eine mögliche IP-Adresse, sowie einen beliebigen Dateinamen. Mit einem weiteren Klick, generiert das Tool dann in weniger als einer Sekunde einen Beweisscreenshot aus der Tauschbörse DC++. Sicherlich ein netter Zeitvertreib um einmal den Datei tauschenden Kollegen zu erschrecken.... .
Fazit:
Auch wenn das Tool selbst nur als kurzweiliger Zeitvertreib taugt, zeigt es dennoch mehr als deutlich wie einfach jedermann, theoretisch, einen Beweisscreenshot manipulieren kann. Das haben auch zwischenzeitlich auch die Gerichte bemerkt und erkennen in einigen Fällen allein die Ausdrucke solcher Screenshots als Beweismittel gegen mögliche Filesharer nicht mehr an.
Autor: Christian Hense
Rechtsberatung Tauschbörsen - Rechtsanwalt Siebert
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