eRecht24 - Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert

Sie sind hier: Home News Onlineauktionen eBay-Verkauf: Kein Porsche für 5,50 EUR

eBay-Verkauf: Kein Porsche für 5,50 EUR

Immer wieder hört man von Missgeschicken, die Verkäufern im Rahmen ihrer Versteigerung auf der Auktionsplattform eBay unterlaufen. So auch im vorliegenden Fall: Ein Verkäufer hatte - scheinbar versehentlich - seinen Porsche 911/997 Carrera 2S Coupe mit einem Mindestgebot von 1 EURO zum Verkauf eingestellt und beendete die Auktion aufgrund des vermeintlichen Fehlers sodann nach 8 Minuten. Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch schon Gebote eingegangen, was letztlich dazu führte, dass der zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion Höchstbietende die Herausgabe des Porsche gegen das Höchstgebot von zu diesem Zeitpunkt 5,50 EUR verlangte.

Als der Verkäufer dies mit einem entsprechenden Hinweis auf seinen Irrtum ablehnte, forderte der Käufer Schadensersatz in Höhe von 75.000 EUR - zu Unrecht, wie nun die Richter des Landgericht Koblenz mit ihrem Urteil vom 18. März 2009 (Az. 10 O 250/08) entschieden.

Zwar - so die Begründung der Richter - ist mit dem Abbruch der Auktion ein rechtlich verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen, sodass dem Höchstbietenden generell Schadensansprüche zustehen. Allerdinge verstößt - so das Gericht weiter - die Klage auf Schadensersatz gegen das Prinzip von Treu und Glauben: Der Höchstbietende konnte nicht davon ausgehen, dass er für 5,50 EUR den Zuschlag erhalten würde. Auch hat sich der Verkäufer gleich nach dem Einstellen um eine Korrektur seines Fehlers bemüht, was eine gewisse Zeit in Anpruch nimmt,
sodass die Schadensersatzklage nach Ansicht des Gerichts letztlich rechtsmissbräuchlich war und somit abgewiesen wurde.

Fazit:

Die Begründung des Gerichts stellt auf das Prinzip von Treu und Glauben ab - dies sollte jedoch keinesfalls als "Freifahrtschein" für weitere Verkäufer gesehen werden, die aufgrund eines zu niedrig erzielten Preises ihren Artikel nicht verkaufen möchten. Es gibt auch Gerichtsurteile, die dem Höchstbietenden in solchen Fällen sehr wohl Schadensersatz zusprechen.

Autor: Florian Skupin


Existenzgründer, da wo Chefs die Rechnung noch selber schreibenExistenzgründer, Selbstständige und Freiberufler! Haben Sie die ewigen Mühen und Fehler beim "Word Copy&Paste" Rechnung schreiben satt? Scheuen Sie die Kosten und die unnötigen Funktionen einer teuren Rechnungssoftware?
» Dann schreiben Sie Rechnungen. Einfach, Finanzamt sicher, online!

 


Diskutieren Sie mit zum Thema:

» eBay-Verkauf: Kein Porsche für 5,50 EUR

Weiterführende Artikel, Urteile & News
Labels: Onlineauktionen
Beitrag weitergeben und Bookmarken

E-Book Aktion

KEINE CHANCE FÜR ABMAHNER!

Die Bestseller von eRecht24 im Dreierpack

Anwaltswissen im Dreierpack
Die eRecht24 Praxisratgeber "Die rechtssichere Website", "Die Abmahnung im Internet" und "Existenzgründung im Internet" von Rechtsanwalt Sören Siebert jetzt zum Vorzugspreis für nur 19,80 € (inkl. 19% USt.)

» Zum Dreierpack...

Empfehlung


SSl Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen!
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.




Rechtsberatung

  • Rechtsanwälte
    Anwalt.de Anwaltsdatenbank

    Finden Sie einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei Ihren rechtlichen Fragen und Problemen unterstützt.
  • eBay Rechtsberatung
    vom Rechtsanwalt via E-Mail oder Telefon, schnell und preiswert.
  • Rechtschutz-Versicherung
    Der sichere Schutz durch einen Rechtsanwalt bei Aktivitäten im Internet.
Internetrecht