Ein Privatverkäufer kann die Gewährleistung für Waren ausschließen, wenn er einen entsprechenden Hinweis anbringt. Das ist bekannt. Doch gilt dies auch, wenn der Verkäufer in seiner Artikelbeschreibung darauf hinweist das er die Ware vor dem Verkauf teilweise getestet hat?
Ja, urteilte das OLG Celle (Urteil vom 08.04.2009 - Az.: 3 U 251/08) und wies die Klage eines Käufers zurück, der eine Yacht auf der Auktionsplattform eBay erworben hatte. Dieser verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrages, da er nach kurzer Zeit etliche Mängel an der erstandenen Yacht feststellen musste. Zwar hatte der Verkäufer in seinem Angebot darauf hingewiesen, dass es sich bei der Auktion um einen Privatverkauf handle, sowie -- um Missverständnisse zu vermeiden -- zur Besichtigung der Yacht bete und deshalb auch "keine Garantie oder Gewährleistung, keine Rücknahme" leiste.
Der Kläger verwies jedoch darauf, dass der Verkäufer in seiner Artikelbeschreibung ebenfalls darauf hinwies, dass er den Motor der Yacht zuvor in einer Wassertonne getestet habe. Dadurch habe der Verkäufer, nach Ansicht des Klägers, eine Garantie abgeben wollen.
Die Richter teilten diese Ansicht nicht und wiesen die Klage des Käufers ab. Zwischen beiden Parteien sei der Ausschluss wirksam vereinbart worden. Auch auf eBay sei dies zulässig. Zudem könne die Aussage des Verkäufers nicht als Garantieerklärung hinhalten. Er habe mit dem Hinweis lediglich darauf aufmerksam machen wollen, dass er den Motor in einem nicht an das Boot angeschlossenen Zustand in einer Wassertonne getestet habe. Darüber hinaus sei der ausdrücklich erklärte Gewährleistungsausschluss in der eBay-Artikelbeschreibung als eindeutiges Indiz gegen eine umfassende Garantieübernahme durch den Verkäufer zu werten.
Auch habe der Verkäufer nicht über etwaige Mangel hinwegtäuschen wollen. So sei ihm als Laie nicht jeder Mangel erkennbar gewesen und er könne deshalb auch keine abschließenden Angaben über den zustand des Bootes machen. Zudem habe er potentielle Käufer in der Artikelbeschreibung zu einer vorherigen Besichtigung des Bootes aufgefordert.
Fazit:
Wer als Privatverkäufer auf eBay die Gewährleistung ausschließen möchte, sollte dies immer mit einem ausdrücklichen Hinweis auf der Artikelseite tun. Doch Vorsicht: wer einen Mangel kennt und ihn verschweigt oder bewusst falsche Angaben macht, kann keinen wirksamen Ausschluss für sich beanspruchen. Für gewerbliche Verkäufer gibt es gegenüber Verbrauchern hingegen keine Möglichkeit, die Gewährleistung auszuschließen!
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