Immer mehr Händler und Privatpersonen nutzen eBay als virtuellen Marktplatz. Dieser Bereich des eCommerce ist aufgrund seiner immer größer werdenden wirtschaftlichen Bedeutung auch immer häufiger Grund für rechtliche Auseinandersetzungen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (Az. 7 U 169/ 04) hatte nun zu entscheiden ob und unter welchen Voraussetzungen eBay den Account eines Kunden fristgerecht kündigen darf.
Der Kläger verkauft als Angestellter im Unternehmen seiner Frau seit mehreren Jahren Waren bei eBay. Aufgrund einer Vielzahl von Negativbewertungen seiner Käufer wurde das Benutzerkonto durch eBay gesperrt. Kurz darauf kündigte eBay dem Kläger fristgerecht, dieser ließ den Streit vor Gericht klären.
Das Oberlandesgericht sah die Kündigung als rechtmäßig an und führte aus, dass die Kündigung seitens eBay nicht damit begründet wurde, dass der Ruf des Verkäufers bei den Käufern sehr schlecht war. Aufgrund dessen wurde lediglich der Account gesperrt. Vielmehr wurde eine normale fristgerechte Kündigung vollzogen. Dies sehen auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von eBay vor. Die Rechtmäßigkeit der Kündigung ist losgelöst vom Streit der Parteien über die Sperrung des Kontos aufgrund negativer Bewertungen zu betrachten. Auch hat sich eBay nicht schadensersatzpflichtig gemacht, da der Kläger nicht als Unternehmer sondern als Privatperson den Warenbestand seiner Frau veräußert hat.
Der Kläger hat darüber hinaus geltend gemacht, dass aufgrund der marktbeherrschenden Stellung von eBay die Kündigung eine unangemessene Benachteiligung darstellt. Da eBay jedoch keine Dienstleistungen anbietet, die zum Kreis der Daseinsvorsorge gerechnet werden können, besteht hier auch kein Abschlusszwang für Verträge zwischen eBay und den potentiellen Nutzern. Anders wäre dies allenfalls zu beurteilen, wenn die Ablehnung des Vertragsschlusses eine unerlaubte Handlung darstellen würde. Diese Voraussetzungen sah das OLG jedoch nicht als gegeben an.
Fazit: Das OLG sah vorliegend den Grundsatz der Abschlussfreiheit von eBay nicht angetastet. Auch muss eBay eine Kündigung nicht begründen. Darauf, ob eine vorherige Sperrung begründet oder unbegründet war kommt es nicht mehr an, da eBay ohnehin eine Kündigung mit Frist von 14 Tagen aussprechen kann. In der Praxis bedeutet dies, dass eBay-Nutzer darauf achten sollten, die wirtschaftliche Existenz nicht zu ausschließlich an den Online-Handel bei eBay zu knüpfen, um im Falle einer Sperre Alternativen im Bereich Online-Handel zu haben. Wurde ein Mitglied einmal bei eBay gesperrt, bedeutet dies, dass das gesperrte Mitglied weder andere Nutzerkonten nutzen darf, auch eine Neuanmeldung bei eBay ist ausgeschlossen.
Autor: Philipp Otto
Rechtsanwalt Sören Siebert
www.kanzlei-siebert.de
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